Beschwerde über Anwalt (Beratungshilfe nicht gewährt trotz Annahme des Beratungshilfescheins)

  • Hallo,

    ich muss jetzt mal fragen...

    Antragsteller wurde ein BerHSchein erteilt. Jetzt kommt die Mitteilung, dass diverse Telefonate zur Beratung (als Telefontermin abgesprochen und auch spontan) nicht zu einer Beratung geführt haben, da der Anwalt die die Angelegenheit betreffenden Unterlagen nicht gelesen hat und deshalb nicht vorbereitet war. Ein persönlicher Termin soll damit geendet haben, dass auch da der Anwalt unvorbereitet war, nicht beraten konnte und nur die 15 Euro gefordert wurden. Der Antragsteller möchte sich aufgrund dieser Schilderung über den Anwalt beschweren.

    Ich habe bzgl. Beschwerden über den Anwalt an die Rechtsanwaltskammer verwiesen.

    Die hat dem Ast. geschrieben, wende dich bzgl. des Beratungshilfescheins an das Amtsgericht.
    Was kann, darf, muss ich da jetzt machen?

    Ich kann den Anwalt schlecht anweisen zu beraten oder den Beratungshilfeschein zurückverlangen, oder? (Vielleicht hat er ja auch beraten und nur das Ergebnis hat nicht gefallen...)

  • Fachgericht hier mit schon lange keiner Ahnung mehr von Beratungshilfe selbst. Wohl aber vom Stichwort "Schlechtleistung bei PKH". Das waren sehr, sehr, sehr seltene Fälle, aber wo so ein Vortrag wie in #1 von PKH-Parteien kommt, kann man sich m.W.n. (und das würde ich analog bei Beratungshilfe machen) mal an die Bezirksrevision wenden. Da nimmt ein Anwalt die Vergütung aus Landesmitteln und tut eventuell nichts dafür? Könnte ein Fall von durch die Bezirksrevision geltend zu machender Schlechtleistung sein.

    Ist aber mehr ein Strohhalm denn erprobte Praxis für mich (ich hätte da tatsächlich mehr von der RAK erwartet).

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Es nimmt also jemand Honorar für eine nicht erbrachte Leistung? Grenzt das nicht an Betrug?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Also ich habe in solchen Konstellationen schon Beratungshilfe gewährt, mit dem Ziel einer Rechtsberatung, welche Möglichkeiten man angesichts der Leistung des RA hat

    Nochmal BerH (das was die Ratsuchenden eigentlich am liebsten hätten) halte ich für unzulässig.

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Ich würde mir auch vom Antragsteller die Rechnung bzw. die Barzahlungsquittung des Rechtsanwaltes über 15,00 € vorlegen lassen. Ich gehe davon aus, dass der Antragsteller mit dem Ergebnis der anwaltlichen Rechtsberatung nicht einverstanden ist, weil sie ihm nicht in den Kram passt und er eine völlig andere "eigene" Meinung zum Sachverhalt hat.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Das kann natürlich sein,

    muss aber nicht

    Ist dann eine Frage der Mutwilligkeit und muss man am Einzelfall prüfen und sich vom Ratsuchenden darstellen lassen

    So groß ist mein Vertrauen in die Rechtsanwaltschaft (und auch alle anderen Menschen) nicht, dass ich PAUSCHAL und von vorneherein von einer mutwilligen Rechtswahrnehmung ausginge

    Ich neige dazu, die gleichen Maßstäbe anzulegen, wie bei allen anderen Dienstleistern auch- kommt ein Ratsuchender zu mir und erklärt mir, dass ein Handwerker schlecht geleistet hat und er jetzt deshalb einen Wasserschaden hat, hinterfrage ich das auch nicht weiter

    Ebensowenig, wenn ein Ratsuchender erscheint, der erklärt, ein Arzt habe ihn fehl- oder nicht behandelt und er möchte seine Rechte wahrnehmen

    Warum soll das Beratungsbedürfnis ausgerechnet in dieser Konstellation (über das sonst übliche Maß hinaus) pauschal in zweifel gezogen werden

    Wie gesagt: gerade zu dem eigentlichen Ursprungsproblem würde ich Beratungshilfe nicht (erneut) bewilligen; es geht darum, ob und inwieweit der Ratsuchende Rechte oder Ansprüche aus dem Mandatsverhältnis oder dem Vorgang ableiten kann

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Wenn der Betreffende plausibel macht, dass eine Schlechtleistung beim Anwalt A vorliegt, bekäme er, wenn ich Rechtspfleger wäre, bei mir Beratungshilfe dafür, bei Anwalt B überprüfen zu lassen, ob gegen Anwalt A etwas auszurichten ist.

    Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass der Vortrag, man habe ihm 15,00 EUR abkassiert, in der Sache selbst sei aber nichts geschehen, der Wahrheit entspricht. Denn warum sollte der Anwalt so etwas machen? Es liegt näher, dass der Bürger den Rat des Anwalts A nicht goutierte und nun eine neue Runde einleiten will.

    DESIRE IS THE HURDLE TO SALVATION AND TIES ONE TO SAMSARA

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