Guten Morgen,
auf Antrag eines Gläubigers wurde das Fiskuserbrecht festegstellt. Gesetzliche Erben habn alle ausgeschlagen.
Nun möchte der Gläubiger einen Erbschein, reicht da ein formloser schriftlicher Antrag ? Ich steh grad völlig auf dem Schlauch... im Endeffekt kann ich ja nix weiteres feststellen außer, dass der Fiskus als Erbe per Beschluss festgestellt wurde...