Ich hoffe ich habe in der Suchfunktion nichts übersehen:
Bei uns ist es durch einen Wechsel der Referate/Rückstände in diesem Bereich zu Änderungen der Zuständigkeit für die Prüfung der Sterbefallmitteilungen gekommen. Nun tauchen hier Fragen auf, ob der bisherige Umgang damit grundsätzlich richtig war.
Deshalb meine Frage an die Nachlassfachleute:
- Wie geht ihr mit Sterbefallmitteilungen um, wo Grundbesitz/kein Testament vorhanden ist? (Bundesland: Sachsen, keine Amtsermittlung der Erben)
- Welches Aktenzeichen wird vergeben?
- Werden die Angehörigen angeschrieben?
- Was passiert, wenn sich aufgrund eines Anschreibens (Hinweis auf kostenfreie Berichtigung des Grundbuchs innerhalb von 2 Jahren ab dem Erbfall) niemand meldet?
Danke für eure Hilfe.