wo bleiben die "freien Stellen"?

  • Hallo liebe Kolleg*innen,

    ich muss einfach mal etwas Dampf ablassen und vielleicht könnt ihr mich erleuchten, ob ich vielleicht einfach nur ein verzerrtes Bild der Situation habe...

    Seit JAHREN wird uns erzählt, dass wir den Nachwuchs brauchen, da ja die große Renten-/Pensionswelle auf uns zurollt. An einigen Stellen merkt man das auch schon. Und in meinem Bundesland werden die Jahrgänge an Anwärter*innen auch immer größer.

    So weit, so gut.

    Was ich mich jedoch Frage: Wenn so viele in Pesnion gehen, wo bleiben deren Stellen, die ja in der logischen Konsequenz frei werden?

    Ich bin jetzt Anfang 30 und hab wirklich wirklich keine Lust die nächsten 35 Jahre jeden Tag den gleichen Schmarn zu machen. Aber mein Blick in die Stellenausschreibungen im Intranet lassen den Anschein erwecken, als wenn es diese große Pensionswelle nicht gäbe. Klar bekommt man einige interne Ausschreibungen nicht mit, sondern erst dann wenn extern ausgeschrieben wird (und dann sind es meist doch wieder nur Beförderugnsstellen, für eine bereits besetzte Position, wo sich eine Bewerbung von außen drauf gar nicht lohnt). Aber auch alle anderen Ausschreibungen sind gefühlt nur für Richter/Sttatsanwälte/Referendare oder für Führungspositionen.

    Wie soll ich mich persönlich und beruflich weiterentwickeln, wenn es einfach keine Stellen gibt, die mir das ermöglichen könnten?

  • Du bist Rechtspfleger. Deine persönliche und berufliche Weiterentwicklung hat nichts mit den Stellenausschreibungen (=Beförderungen) zu tun. Du machst die nächsten 35, eher 40 ( 8) ) Jahre den gleichen Schmarrn, da wir keine Hierarchie haben. Du kannst lediglich die Abteilung/das Gericht wechseln. Oder verstehe ich da jetzt was falsch?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • @ bazonga:

    Ja, auch ich verstehe die Frage nicht ganz. Ich mache als Nachfolger das Dezernat einer in Pension gegangenen Rechtspflegerin. Die war zuletzt A 13 und hat dasselbe gemacht wie ich, nur wurde ihr viel mehr ausgezahlt am Monatsanfang. Das ist das einzige, was sich auch bei mir ändert: ich werde älter, bekommen mehr Geld durch Erfahrungsstufen und ggf. Beförderungen- die Sachgebiete bleiben "der gleiche Schmarn" bzw. ich bekommen sogar noch mehr Arbeit, da aufgrund des Personalmangels die Belastung steigt.

    Und wachse Gehaltsmäßig in die Höhe meiner Vorgängerin.

    Ein Schelm, der sich fragt, ob dieses Gehalt aufgrund identischer Aufgaben nicht bereits ab dem ersten Tag des Dienstes hätte zustehen müssen...

    Eine persönliche oder berufliche Weiterentwicklung sehe ich an meinem Arbeitsplatz jetzt nicht gerade.

  • Du bist Rechtspfleger. Deine persönliche und berufliche Weiterentwicklung hat nichts mit den Stellenausschreibungen (=Beförderungen) zu tun. Du machst die nächsten 35, eher 40 ( 8) ) Jahre den gleichen Schmarrn, da wir keine Hierarchie haben. Du kannst lediglich die Abteilung/das Gericht wechseln. Oder verstehe ich da jetzt was falsch?

    es geht ja eben um verschiedene Abteilungen/Gerichte/Aufgabengebiete. Verwaltung z.B. ist ja auch ein großes Feld an verschiedenen Aufgaben. Aber nicht mal dort werden Stellen frei.

    Und ich tu mich schwer mit der Aussage "Du hast dich als Rechtspfleger beworben, also gehst du auch als Rechtspfleger in Pension, ohne mal was anderes gemacht zu haben." Das würde dem Ziel der Personalentwicklung nicht entsprechen. Rechtspfleger kann eben mehr sein als nur Akten von links nach rechts schieben und zwischendurch mal einen Beschluss erlassen.

  • @ bazonga:

    Ja, auch ich verstehe die Frage nicht ganz. Ich mache als Nachfolger das Dezernat einer in Pension gegangenen Rechtspflegerin. Die war zuletzt A 13 und hat dasselbe gemacht wie ich, nur wurde ihr viel mehr ausgezahlt am Monatsanfang. Das ist das einzige, was sich auch bei mir ändert: ich werde älter, bekommen mehr Geld durch Erfahrungsstufen und ggf. Beförderungen- die Sachgebiete bleiben "der gleiche Schmarn" bzw. ich bekommen sogar noch mehr Arbeit, da aufgrund des Personalmangels die Belastung steigt.

    Und wachse Gehaltsmäßig in die Höhe meiner Vorgängerin.

    Ein Schelm, der sich fragt, ob dieses Gehalt aufgrund identischer Aufgaben nicht bereits ab dem ersten Tag des Dienstes hätte zustehen müssen...

    Eine persönliche oder berufliche Weiterentwicklung sehe ich an meinem Arbeitsplatz jetzt nicht gerade.

    mal abgesehen von der Unfairness, dass du jetzt schon auf einer eigentlich mit A13 bewerteten Stelle sitzt und dich trotzdem noch jahrelang hochbuckeln musst, bist du in diese Gehaltsstufe kommst...

    Aber selbst dann müsstest du ja auch auf einer anteiligen Verwaltungs-Position sitzen, wodurch sich deine Aufgabengebiete vergrößern/verlagern und eben nicht nur noch aus reiner Aktenbearbeitung á la Pfübs erlassen, besteht.

  • Du bist Rechtspfleger. Deine persönliche und berufliche Weiterentwicklung hat nichts mit den Stellenausschreibungen (=Beförderungen) zu tun. Du machst die nächsten 35, eher 40 ( 8) ) Jahre den gleichen Schmarrn, da wir keine Hierarchie haben. Du kannst lediglich die Abteilung/das Gericht wechseln. Oder verstehe ich da jetzt was falsch?

    ...

    "Du hast dich als Rechtspfleger beworben, also gehst du auch als Rechtspfleger in Pension, ohne mal was anderes gemacht zu haben." Das würde dem Ziel der Personalentwicklung nicht entsprechen. Rechtspfleger kann eben mehr sein als nur Akten von links nach rechts schieben und zwischendurch mal einen Beschluss erlassen.

    Nein!! Rechtspfleger ist genau das und nichts anderes. Alles andere, schon Verwaltung im eigenen Gericht, ist nicht mehr Rechtspfleger.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Du bist Rechtspfleger. Deine persönliche und berufliche Weiterentwicklung hat nichts mit den Stellenausschreibungen (=Beförderungen) zu tun. Du machst die nächsten 35, eher 40 ( 8) ) Jahre den gleichen Schmarrn, da wir keine Hierarchie haben. Du kannst lediglich die Abteilung/das Gericht wechseln. Oder verstehe ich da jetzt was falsch?

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    "Du hast dich als Rechtspfleger beworben, also gehst du auch als Rechtspfleger in Pension, ohne mal was anderes gemacht zu haben." Das würde dem Ziel der Personalentwicklung nicht entsprechen. Rechtspfleger kann eben mehr sein als nur Akten von links nach rechts schieben und zwischendurch mal einen Beschluss erlassen.

    Nein!! Rechtspfleger ist genau das und nichts anderes. Alles andere, schon Verwaltung im eigenen Gericht, ist nicht mehr Rechtspfleger.

    dann haben wir wohl ein anderes Verständnis von diesem Beruf... Was bin ich denn dann wenn ich keine rechtspflegerischen Tätigkeiten mehr wahrnehme? Ich hab ja nur dieses Studium abgeschlossen und logischerweise ist das dann auch meine Berufsbezeichnung.

    Es werden explizit Rechtspfleger z.B. beim Bundesjustizministerium gesucht und da werden mit Sicherheit keine Beschlüsse von Rechtspflegern erlassen.

    Ich glaube nicht, dass dieses schwarz-weiß-denken hilft, den Beruf attraktiver zu gestalten.

  • Ich verstehe Deine Frage nicht so wirklich. Wenn Du innerhalb des Gerichts ein anderes Pensum machen möchtest, dann wendest Du Dich an die Geschäftsleitung und teilst denen das mit und wenn was frei wird, ziehen die das in ihre Überlegungen mit ein (so läuft das zumindest hier). Eine förmliche Ausschreibung gibt es dafür nicht. Warum auch, es ist kein anderes Amt, sondern nur eine interne Frage der Arbeitsverteilung.

  • Da wird aber unter deiner Unterschrift nicht mehr Rechtspfleger stehen.

  • Ich verstehe Deine Frage nicht so wirklich. Wenn Du innerhalb des Gerichts ein anderes Pensum machen möchtest, dann wendest Du Dich an die Geschäftsleitung und teilst denen das mit und wenn was frei wird, ziehen die das in ihre Überlegungen mit ein (so läuft das zumindest hier). Eine förmliche Ausschreibung gibt es dafür nicht. Warum auch, es ist kein anderes Amt, sondern nur eine interne Frage der Arbeitsverteilung.

    meine Frage zielt darauf ab, was mit den Stellen passiert, die durch die Pensionierungen frei werden. Die Stellen die frei werden, können ja rechnerisch gar nicht durch die neuen Anwärter*innen aufgefüllt werden. Dafür bräuchte man einen Jahrgang mit mind. 300 Anwärter*innen, Und das ist völlig illusorisch.

    man sieht einfach nichts von diesem "drohenden" Personalmangel.
    Und gerade für junge Menschen, die noch Ambitionen haben, wird eine Entwicklung schlicht und ergreifend nicht ermöglicht.

  • Stimmt, nach diesen Ausführungen haben wir unterschiedliche Auffassungen unseres Berufes. Wobei ich deine Auffassung schlicht für falsch halte.

    Es werden oft Rechtspfleger gesucht, weil wir eine super Ausbildung genossen haben. Nur bist du dann eben kein Rechtspfleger mehr. Deinen Titel Diplom-Rechtspfleger behältst du. Das ist aber der Titel und nicht der Beruf. Wenn du KFZ-Mechatroniker-Meister bist, dann aber als Bäcker arbeitest, ist dein Beruf auch Bäcker und nicht KFZ-Mechatroniker.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Stimmt, nach diesen Ausführungen haben wir unterschiedliche Auffassungen unseres Berufes. Wobei ich deine Auffassung schlicht für falsch halte.

    Es werden oft Rechtspfleger gesucht, weil wir eine super Ausbildung genossen haben. Nur bist du dann eben kein Rechtspfleger mehr. Deinen Titel Diplom-Rechtspfleger behältst du. Das ist aber der Titel und nicht der Beruf. Wenn du KFZ-Mechatroniker-Meister bist, dann aber als Bäcker arbeitest, ist dein Beruf auch Bäcker und nicht KFZ-Mechatroniker.

    keiner von uns beiden ist in der Position zu entscheiden, wessen Auffassung falsch und wessen richtig ist. Deswegen sollten wir einfach bei "unterschiedlich" bleiben.

    richtig, weil manche dieses Aktenschubsen vielleicht nicht ihr restliches Arbeitsleben lang machen wollen, aber trotzdem X Jahre Spaß an dem Beruf hatten ;) Und nochmal: Es ist egal, ob ich dann weiterhin "Rechtspfleger" bin oder nur "Sachbearbeiter". Es geht um die Inhalte und nicht um meine Unterschrift.
    Und nicht jeder ist Dipl.-Rechtspfleger. Wozu auch? Das Diplom ist das unnötigste was dieses Studium hervorbringt. Das ist aber ne andere Geschichte.

  • Hin und wieder gibt es falsch und richtig.

    Eben. Wenn mir der Beruf nach 40 Jahren nicht mehr gefällt, suche ich mir einen anderen Beruf. Hast du kein Diplom (da sind wir uns einig, das ist völlig unwichtig), hast du den Titel auch nicht. Weder in dem einen noch in dem anderen Beruf. Dann bist du gelernter Rechtspfleger, der aber nicht mehr als Rechtspfleger arbeitet.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich verstehe deine Frage ehrlicherweise auch nicht ganz. Durch Ruhestandsabgänge freiwerdende Stellen in der Rechtspflege werden durch frische Probebeamte aufgefüllt. Auf der Straße gibt es ehrlicherweise kaum Rechtspfleger. Unterwert besetzte Stellen werden als Beförderungsstellen ausgeschrieben, so halten es in Berlin jedenfalls nahezu alle Geschäftsleitungen.

    Wenn du dir einen anderen Einsatz wünscht, der sich bspw. in den Verwaltungen abspielen soll, kannst du dich doch in den meisten Gerichten einfach melden. Eigeninitiativ, im Jahresgespräch, im Beurteilungsgespräch ... Gerade die Gerichte bieten doch eine große Vielfalt an verschiedenen Aufgaben.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Naja, hier im Forum in der "Stellenbörse" finden sich doch einige Jobs. Ansonsten machen Dipl-Rechtspfleger alles mögliche mit ihrer Qualifikation. Ob als Beamter in der Stadtverwaltung, beim BAMF, einer Tätigkeit in Banken, Erbenermittlern oder Notariaten, Tätigkeiten in der Inkassobranche oder als Berufsbetreuer, Nachlassverwalter oder dergleichen... Wenn man sich von dem klassischen Rechtspflegerberuf abwenden will gibt es da einige Möglichkeiten.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Du bist Rechtspfleger. Deine persönliche und berufliche Weiterentwicklung hat nichts mit den Stellenausschreibungen (=Beförderungen) zu tun. Du machst die nächsten 35, eher 40 ( 8) ) Jahre den gleichen Schmarrn, da wir keine Hierarchie haben. Du kannst lediglich die Abteilung/das Gericht wechseln. Oder verstehe ich da jetzt was falsch?

    ...

    "Du hast dich als Rechtspfleger beworben, also gehst du auch als Rechtspfleger in Pension, ohne mal was anderes gemacht zu haben." Das würde dem Ziel der Personalentwicklung nicht entsprechen. Rechtspfleger kann eben mehr sein als nur Akten von links nach rechts schieben und zwischendurch mal einen Beschluss erlassen.

    Nein!! Rechtspfleger ist genau das und nichts anderes. Alles andere, schon Verwaltung im eigenen Gericht, ist nicht mehr Rechtspfleger.

    dann haben wir wohl ein anderes Verständnis von diesem Beruf... Was bin ich denn dann wenn ich keine rechtspflegerischen Tätigkeiten mehr wahrnehme?

    Das kommt ganz auf deine Tätigkeit an.

  • Ich verstehe Deine Frage nicht so wirklich. Wenn Du innerhalb des Gerichts ein anderes Pensum machen möchtest, dann wendest Du Dich an die Geschäftsleitung und teilst denen das mit und wenn was frei wird, ziehen die das in ihre Überlegungen mit ein (so läuft das zumindest hier). Eine förmliche Ausschreibung gibt es dafür nicht. Warum auch, es ist kein anderes Amt, sondern nur eine interne Frage der Arbeitsverteilung.

    meine Frage zielt darauf ab, was mit den Stellen passiert, die durch die Pensionierungen frei werden. Die Stellen die frei werden, können ja rechnerisch gar nicht durch die neuen Anwärter*innen aufgefüllt werden.

    Ja, leider ist das häufig so, sofern überhaupt annähernd genügend ausgebildet wird.

    man sieht einfach nichts von diesem "drohenden" Personalmangel.

    Wenn du dich an anderen Gerichten umhörst, kann dir vermutlich ganz real vom Personalmangel berichtet werden.

  • Ich denke bei der Frage soll es wohl darum gehen, warum kaum Beförderungsstellen ausgeschrieben werden, wenn doch "alte" Stellen wegfallen, sei es durch Pensionierung oder Beförderung von Kollegen. Wenn zB ein/e Rechtspfleger/in auf A 11 befördert wurde, müsste ja eine A 10er Stelle neu zu besetzen sein. Wenn ein/e Rechtspfleger/in mit A 11 in den wohlverdienten Ruhestand geht, müsste eine A 11 neu zu besetzen sein usw.

    Gehe ich Recht in der Annahme, dass _bazonga_ eigentlich gern wissen möchte, was mit den Stellen, die vermeintlich frei, aber nicht neu ausgeschrieben werden, passiert?

  • Die fallen entweder weg (sieht man im Haushaltsplan) oder werden (später) wieder ausgeschrieben...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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