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Die Abläufe in Deinem Gericht solltest Du besser kennen als ich. Ich kenne es grundsätzlich so, dass der Prüfvermerk Teil des elektronischen Eingangs ist. Wird die elektronische Nachricht zum Fachverfahren genommen, sollte der Prüfvermerk immer wieder aufrufbar und damit auch ausdruckbar sein.
… auch wenn es ein Eingang zu einer Papierakte ist?
Wir haben Papierakte und formStar. Die elektronischen Eingänge werden in formStar im jeweiligen Verfahren gespeichert und sind für uns dauerhaft aufrufbar.
Man kann einen vergessenen Ausdruck damit nachholen.
Wurde versehentlich nicht richtig gespeichert ist der Eingang über die zentrale IT-Stelle noch eine gewisse Zeit wieder auffindbar