der einzige richtig gute Satz befindet sich übrigens auf Seite 7 unter Pkt. VI 1.
War neugierig
Spoiler anzeigen
Eine Rechts- und Verwaltungsvereinfachung ist mit den Änderungen nicht verbunden.
der einzige richtig gute Satz befindet sich übrigens auf Seite 7 unter Pkt. VI 1.
War neugierig
Eine Rechts- und Verwaltungsvereinfachung ist mit den Änderungen nicht verbunden.
Die ersten Stellungnahmen liegen vor:
DAV: Stellungnahme zum RefE Schrottimmobilien-MissbrauchsbekämpfungsG, Heft 4/2024 - Beilage NZI-aktuell, 8 (eingestellt auf der Homepage)
VID: Stellungnahme zum RefE Schrottimmobilien-MissbrauchsbekämpfungsG, (v. 22.01.2024), (Heft 4/2024 - Heft 4/2024 - Beilage NZI-aktuell, 8 - 9 (eingestellt auf der Homepage)
BDR, Fundstelle später
Eine Tendenz ist sichtbar: Der Entwurf findet bislang noch keine Zuneigung
Ach
seh ich genauso
es ist montag
ein allgemeines, weltverschmerzendes Ach ist für das Schrottimmobilienmissbrauchsbekämpfungsgesetz wirklich angemessen;
sehen immerhin die anderen auch so- die umfangreiche Stellungnahme des DAV hab ich überflogen; sie stellt ausführlichst die verschiedenen Probleme und Aspekte dar, ist aber m.E. nicht ganz entschieden genug in der Ablehnung, aber naja, schaunwa mal was rauskommt am ende
Hätte der Scheuer das sagen, wäre das Ergebnis schon klar... Duckundweg
Auf der BMJ-Seite sind nun die Stellungnahmen zum SchrottIG eingesstellt.
"Ein derartiger Missbrauch ist ein Problem in zahlreichen Kommunen. Schrottimmobilien beziehen oftmals Mieter, die in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen leben."
deprimierend
zeigt mal wieder dass die abgegebenen Stellungnahmen von keiner Sau ernst genommen werden
das wird kommen -.-; so ein bla
Na wenn es doch ein Herzensanliegen dieses Ministers ist und es wirklich nichts Wichtigeres in der Justiz zu machen gibt...
Mich hat die offizielle Nachrichtenmeldung auch irritiert, liest und verarbeitet jemand die Stellungnahmen?
Alle Stellungnahmen, die nur ansatzweise von Justizpersonal abgegeben wurden, sprechen sich gegen den Entwurf aus, einzig die ZwVerw. finden es zwar nicht gelungen, aber sofen die Vergütung sichergestellt ist, mag es schon irgendwie gehen ...
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung RegE: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien zeigt, dass die Stellungnahmen schon gelesen wurden. Es sind Änderungen gegenüber dem Ref.-E vorgenommen worden. In Berlin wurden beim ZV-Tag vom BMJ Erläuterungen gegeben.
das ist wahr; hatte nicht gesehen, dass der Entwurf ein bisschen abgeändert wurde; leider nur im Detail; aber immerhin hat die Gemeinde jetzt zu bestätigen, dass die Voraussetzungen vorliegen- das ist schonmal was
Siehe hierzu auch die Antwort des BMJ auf eine Anfrage in der Fragestunde des Bundestages (Protokoll vom 20. März 2024, S. 20435, https://dserver.bundestag.de/btp/20/20159.pdf#IVZANLa57).
Man kann viel vermuten. Ich vermute ja, dass es 50 Fälle bundesweit in den letzten 10 Jahren waren. Wenn überhaupt. Und davon vermutlich mindestens 49 in Berlin...
Und plötzlich interessiert es, dass der Rechtsstaat nichts machen könne? Da gibt es wahrlich andere Baustellen, die x-fach gewichtiger sind. Und die die Wähler in die falschen Richtungen drängen.
Das SchrottIG ist zugegeben nun etwas weniger schrottig.
Der Entwurf vermag aber einen Großteil der grundsätzlichen Kritik nicht auszuräumen.
Ich verstehe vor allem das Andocken im Privatrecht und die Fokussierung auf Versteigerungsobjekte nicht. Wenn das Problem als so dringend angesehen wird, wäre es doch viel naheliegender, Lösungen im öffentlichen Recht zu schaffen, die dann nicht nur für Versteigerungsobjekte gelten.
Der Bundesrat hat sich sehr kritisch zum Gesetzentwurf geäußert (kaum praktische Relevanz, rechtlicher Systembruch, redliche Interessenten könnten abgeschreckt werden).
Zudem wurde wegen der regionalen Unterschiede eine Änderung dahingehend vorgeschlagen, dass die Möglichkeit zur Beantragung einer gerichtlichen Verwaltung nur dann bestehen soll, wenn die jeweilige Landesregierung dies durch Rechtsverordnung zugelassen hat.
Plenum vom 26.04.2024 nach Beschlussempfehlung vom 12.04.2024
Die Stellungnahme des Bundesrates greift tatsächlich die Bedenken der Stellungnahmen aus der Justizbasis auf! Ich wünsche mir so sehr, dass das Gesetz nicht kommt. Ich bekomme diesen Systembruch ZVG (Zwangsvollstreckung) und öffentliches Recht (Wünsche der Städte und Gemeinden) einfach nicht in meinen Juristenverstand.
Der Bundesrat hat sich sehr kritisch zum Gesetzentwurf geäußert (kaum praktische Relevanz, rechtlicher Systembruch, redliche Interessenten könnten abgeschreckt werden).
Zudem wurde wegen der regionalen Unterschiede eine Änderung dahingehend vorgeschlagen, dass die Möglichkeit zur Beantragung einer gerichtlichen Verwaltung nur dann bestehen soll, wenn die jeweilige Landesregierung dies durch Rechtsverordnung zugelassen hat.
Plenum vom 26.04.2024 nach Beschlussempfehlung vom 12.04.2024
es hat wirklich ein bisschen gut getan das zu lesen!; könnten noch ein paar andere Sachen drinstehen, aber das was drin steht ist jedenfalls wirklich fein!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!