Hallo zusammen!
Ich habe 2021 noch während der Probezeit aus gesundheitlichen Gründen die Entlassung aus dem Dienst beantragt. Gestern kam der Bescheid, dass ich nun 18.000 € Anwärterbezüge zurückzahlen soll. Die Regelungen hierzu in BW sind mir klar. Leider habe ich diesbezüglich zum Begriff „unzumutbare Härte“ keine Entscheidungen, Definitionen oÄ gefunden. Kann mir jemand sagen, welche Voraussetzungen hier vorliegen müssen? Gibt es Rechtsprechung hierzu? Mir geht es explizit um den Verzicht der Rückzahlung in solchen Fällen. Ggf. hat hier jemand bereits Erfahrung damit. Ich bin auch über Empfehlungen von Rechtsanwälten in Stuttgart zu diesem Thema dankbar.