Hallo zusammen,
ich habe leider ein Problem mit einem Sachverständigen, der eine horrende Vergütung für die Erstellung seines Gutachtens verlangt. Der Bezirksrevisor hat bereits Stellung dazu genommen und nun die "richterliche Festsetzung" der SV-Vergütung beantragt. Ich bin mir nun allerdings unsicher, ob der Richter zuständig ist oder ich als Rechtspfleger...Immerhin läuft das Verfahren ja grundsätzlich vor dem Rechtspfleger...Hat jemand schon Erfahrungen mit der Festsetzung von SV-Vergütungen (mit Absetzungen hinsichtlich der angesetzten Stundenzahl)?
Vielen Dank schon mal und viele Grüße