Antrag auf Dauervergütung

  • Bei uns in Hamburg wurden leider immer noch nicht die technischen Voraussetzungen für die quartalsweise Auszahlung der Dauervergütung geschaffen, daher habe ich bisher nur entsprechende Beschlüsse bei vermögenden Betreuten erlassen.
    Eine vierteljährliche Wiedervorlage, um die Auszahlungen aus der Staatskasse einzeln anzuweisen, würde wegen absolut überlasteter Geschäftsstellen meist daran scheitern, dass Fristen nicht zeitnah gezogen werden, während neue Vergütungsanträge notfalls auch ohne Akte vorgelegt werden.

  • Kann ich nicht nachvollziehen, der Inflationsausgleich ist doch schon seit dem 01.01.2024 da (§ 3 BetrInASG).

    ich mache Dauervergütungsbeschlüsse, auch gegen die Staatskasse. Mangels technischer Voraussetzungen läuft das über Wiedervorlagen. Meine Geschäftsstellen sind zum Glück super organisiert & zuverlässig, durch die eAkte läuft das jetzt (hoffentlich) so weiter.

  • Bei uns in Hamburg wurden leider immer noch nicht die technischen Voraussetzungen für die quartalsweise Auszahlung der Dauervergütung geschaffen, daher habe ich bisher nur entsprechende Beschlüsse bei vermögenden Betreuten erlassen.
    Eine vierteljährliche Wiedervorlage, um die Auszahlungen aus der Staatskasse einzeln anzuweisen, würde wegen absolut überlasteter Geschäftsstellen meist daran scheitern, dass Fristen nicht zeitnah gezogen werden, während neue Vergütungsanträge notfalls auch ohne Akte vorgelegt werden.

    Ja, genau, von telchnischen Problemen war auch die Rede....

  • Bei uns in Hamburg wurden leider immer noch nicht die technischen Voraussetzungen für die quartalsweise Auszahlung der Dauervergütung geschaffen, daher habe ich bisher nur entsprechende Beschlüsse bei vermögenden Betreuten erlassen.
    Eine vierteljährliche Wiedervorlage, um die Auszahlungen aus der Staatskasse einzeln anzuweisen, würde wegen absolut überlasteter Geschäftsstellen meist daran scheitern, dass Fristen nicht zeitnah gezogen werden, während neue Vergütungsanträge notfalls auch ohne Akte vorgelegt werden.

    Es ist doch für die SE die gleiche Arbeit ob sie eine akte wegen eines Posteingangs oder wegen einer Frist vorlegen. Die Begründung ist seltsam

  • Naja Queen , wenn die VA's ohne Akte vorgelegt werden, macht das schon einen Unterschied... aber ich finde es auch eine verrückte Idee, Vergütungen ohne Akte anzuweisen.

    Bei uns (Berlin) gibt es auch das haushaltsrechtliche Verbot der automatisierten Auszahlungen. Wir handhaben es ebenfalls mit quartalsweisen Wiedervorlagen.

  • Heißt „bei uns“ evtl Berlin? Hatte dort ähnliches gehört. Ist aber natürlich Quatsch, denn mit jeder Betreuerbestellung (außer mit einer vorläufigen, die noch im gleichen Haushaltsjahr endet), greift ja jeder Betreuungsrichter (oder auch Familienrichter bei Vormundschaften) insoweit in die Haushaltsautonomie ein, dass ja längerfristige Ausgaben entstehen.

    Aber der Haushaltsvorbehalt kann ja eh nur für freiwillige Ausgaben gelten; wenn für Pflichtaufgaben der Haushaltstopf nicht reicht - und auch keine echte oder unechte Deckung möglich ist, muss der Landtag einen Nachtragshaushalt verabschieden, aufgrund des Rechtsstaatsprinzips. Ist für diesen Bereich ja sogar bereits 1980 durch das BVerfG festgestellt worden. Die Haushaltsfuzzis reden also -mit Verlaub - Stuss.

  • Bei uns in Hamburg wurden leider immer noch nicht die technischen Voraussetzungen für die quartalsweise Auszahlung der Dauervergütung geschaffen, daher habe ich bisher nur entsprechende Beschlüsse bei vermögenden Betreuten erlassen.
    Eine vierteljährliche Wiedervorlage, um die Auszahlungen aus der Staatskasse einzeln anzuweisen, würde wegen absolut überlasteter Geschäftsstellen meist daran scheitern, dass Fristen nicht zeitnah gezogen werden, während neue Vergütungsanträge notfalls auch ohne Akte vorgelegt werden.

    Es ist doch für die SE die gleiche Arbeit ob sie eine akte wegen eines Posteingangs oder wegen einer Frist vorlegen. Die Begründung ist seltsam

    Wenn denn Fristen gezogen werden würden (und man die Akte irgendwo in den Rücklaufstapeln finden würde bzw. sie nicht beim Kostenbeamten oder Gutachter oder .... ist), wäre die Arbeit tatsächlich die gleiche. Gezogen werden Fristen aber leider teilweise erst nach Monaten (habe schon Akten erst fast ein Jahr nach Fristablauf wiedergesehen :-().

    Und die Auszahlung ohne Akte erfolgt seit ca. Sept. 23 auf Anordnung der Leitung, damit die Betreuer überhaupt Geld bekommen.

  • Bei uns ist die Situation in den GS ähnlich wie von Elbin geschildert, im Rechtspflegerbereich ist es auch düster. Im Zweifel warten die Betreuer dann noch länger auf ihr Geld.

    Auch Sachsen schafft es nicht, die Dauerauszahlung und die Statistik dazu über ForumStar umzusetzen.

    Ich würde die Beschlüsse derzeit auch ablehnen, es haben sich seit Inkrafttreten des Gesetzes schon die ersten Änderungen mit dem Inflationsausgleich ergeben, die nächste Änderung ist mit der Evaluierung des Vergütungsrechts ja quasi schon angekündigt. Kein Beschluss wird daher m.E. überhaupt 2 Jahre Bestand haben können, wo soll da die Erleichterung für die Gerichte sein?


    Ich werde - falls die Anträge gestellt werden - mein Ermessen vernünftig begründen und dann werden wir sehen wie das Landgericht entscheidet.

  • Bei uns in Hamburg wurden leider immer noch nicht die technischen Voraussetzungen für die quartalsweise Auszahlung der Dauervergütung geschaffen, daher habe ich bisher nur entsprechende Beschlüsse bei vermögenden Betreuten erlassen.
    Eine vierteljährliche Wiedervorlage, um die Auszahlungen aus der Staatskasse einzeln anzuweisen, würde wegen absolut überlasteter Geschäftsstellen meist daran scheitern, dass Fristen nicht zeitnah gezogen werden, während neue Vergütungsanträge notfalls auch ohne Akte vorgelegt werden.

    Es ist doch für die SE die gleiche Arbeit ob sie eine akte wegen eines Posteingangs oder wegen einer Frist vorlegen. Die Begründung ist seltsam

    Wenn denn Fristen gezogen werden würden (und man die Akte irgendwo in den Rücklaufstapeln finden würde bzw. sie nicht beim Kostenbeamten oder Gutachter oder .... ist), wäre die Arbeit tatsächlich die gleiche. Gezogen werden Fristen aber leider teilweise erst nach Monaten (habe schon Akten erst fast ein Jahr nach Fristablauf wiedergesehen :-().

    Und die Auszahlung ohne Akte erfolgt seit ca. Sept. 23 auf Anordnung der Leitung, damit die Betreuer überhaupt Geld bekommen.

    das würde ich nicht tun - wie soll ohne Akte klar sein, ob die voraussetzungen vorliegen

    anweisen kann mich dazu auch niemand , dazu habe ich die sachliche Unabhängigkeit

  • "dazu habe ich die sachliche Unabhängigkeit"

    Die Auszahlung macht man meines Wissens nicht als Rechtspfleger.


    "wie soll ohne Akte klar sein, ob die Voraussetzungen vorliegen"

    Das passt schon überwiegend und wird bei der nächsten Aktenvorlage geprüft. Aber ein paar Korrekturen mit Verrechnung oder Rückforderung sind schon dabei gewesen - angesichts der Masse richtiger Auszahlungen aber nur wenige Fälle.

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