Ich bin etwas verunsichert, weil die UVK sich auf Rechtsprechung beruft, nach der bei Klauselerteilung lediglich die formellen Voraussetzungen zu prüfen sind (also ob die Rechtsnachfolge tatsächlich eingetreten ist), und nicht, ob der Anspruch materiell-rechtlich noch besteht, so z.B. DnotZ 1998, 194. Ich habe so etwas auch schon einmal gelesen gehabt, weiß nur nicht mehr, wo.
Andererseits sehe ich für bereits gezahlte Beträge auch kein Rechtsschutzbedürfnis...
Hat noch jemand eine Meinung dazu??