Ich möchte mich hier einmal anhängen, da auch mir ein Findelkindfall heute untergekommen ist.
Wie würdet ihr denn euren Beschluss nach § 1773 Abs. 2 BGB im Rubrum formulieren, wenn keinerlei Personalien bekannt sind?
Ich bin der Auffassung, dass ich eigentlich nicht tätig werden kann, bis die zuständige Verwaltungsbehörde im Eilverfahren die Feststellungen nach § 24 II PStG getroffen hat.
Ohne Personalien kann ich doch keinen Beschluss erlassen, der den Vorgaben des § 38 FamFG entspricht, oder?
Wie seht ihr das?