Hallo,
brauche nochmal kurz eure Hilfe. Sachverhalt: Es wird von einem albanischen Staatsangehörigen auf einen Anderen schenkungsweise ein Grundstück übertragen. Aus der Urkunde ergibt sich für den Schenker leider kein Personenstand.
Kann man also ohne Angabe des Personenstandes als GBA davon ausgehen, dass er ledig ist? Ansonsten hätte ich vielleicht ein kleines Problem mit dem albanischen Güterrecht (Beschenkter = Alleineigentum, Schenker = Gesamthandseigentum, da Erwerb durch Kauf).
Danke,
Happy.Trigger.