Liebe Leute,
wie wird das bei euch gehandhabt? Geht es bei euch, dass Antragsaufnahme und Entscheidung durch den selben Rechtspfleger erfolgen können? Bsp.: Antragsaufnahme Einbenennung durch Familienrpfl. - und dieser muss dann auch über den Antrag entscheiden? Oder in Vollstreckunssachen...Antrag auf Kontenschutz usw.
Bei uns wird das nämlich so gehandhabt, dass derjenige, der den Antrag aufnimmt, nicht darüber entscheiden darf.... Wo das steht, bzw. wie da die Rechtsgrundlage ist, weiß ich allerdings nicht.
Gruß