Hallo,
ich habe ein Problem mit einer Akte.
Eine GbR (in ihrem Gesellschaftsvermögen befindet sich ein Grundstück) ändert ihre Rechtsform in eine oHG und danach in eine GmbH & Co.KG. Nach bzw. bei dem Wechsel in die GmbH & Co.KG soll eine GmbH als alleinige phG eintreten. Die Gesellschafter A und B sollen die Stellungen von Kommanditisten erhalten.
Der Vertrag in dem der Rechtsformwechsel enthalten ist, ist ungefähr ein Jahr alt. Vor ein paar Monaten wurde dem Notar von der GmbH & Co.KG Vollmacht erteilt, die Berichtigung im Grundbuch zu beantragen. Der Notar "bittet" jetzt lediglich um die Berichtigung. Ist das formal korrekt oder hätte er "bewilligen und beantragen" schreiben müssen?
Bzgl. des Eintritts der GmbH in die GmbH & Co.KG, benötige ich da eine UB?