Hallo,
ich frage mich, ob man mich an zwei Gerichte gleichzeitig abordnen kann. Ich würde dann in der Woche
- montags und dienstags bei meiner Stammdienststelle,
- mittwochs und donnerstags beim zweiten Gericht,
- und freitags bei einem dritten Gericht arbeiten.
Das ganze erfolgt in NRW, die Abordnung ist zunächst nur zu 50 % an das zweite Gericht erfolgt. Nach einem Jahr, in dem das gut geklappt hat, hat man jetzt wohl entschieden, mich gern noch an ein drittes Gericht zu 20 % abzuordnen, da die dort "abgesoffen" sind.
Über Eure Antworten würde ich mich freuen.