Hallo,
ich hab hier folgenden Fall,
Zwei Kinder werden Erben zu 1/2 aufgrund gesetzlicher Erbfolge.
Es war ein Kind da beim Antrag. Die andere Tochter sollte zum Antrag angehört werden.
Wir hatten (auch im bisherigen Verfahren) eine Anschrift.
Nun kam der Brief mit dem Antrag (rechtl. Gehör) mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurück.
Laut EMA Anfrage hat sich die Tochter nach unbekannt abgemeldet.
Da ich aber über EMail Kontakt zu ihr aufnehmen konnte, konnte ich sie auch zu dem Antrag anhören (per Fax). Und sie hat keine Einwände erhoben.
Nun würde ich also den Erbschein erteilen. Bin mir aber unsicher, was ich in den Erbschein genau aufnehmen muss. Die "alte" Adresse wie im Antrag kann ich ja nicht mehr nehmen.
Oder kann ich einfach schreiben "Adresse unbekannt"
Ist die Anschrift des Erben denn überhaupt zwingender Bestandteil des Erbscheins?
Danke schon mal für Antworten!
P.S: die Tochter ist amtsbekannte Querolantin, die ihre neue / aktuelle Adresse nicht preisgeben möchte...