Also mir erscheint der Weg Kauffrau - Fachabitur - BWL-Studium schon als Fall, in dem die Eltern die offensichlich vorhandene Begabung des Kindes unterschätzt haben. Die Entwicklung ist doch ersichtlich durch die Vertiefung der von vorne herein vorhandenen betriebswirtschaftichen Befähigung des Kindes.
Aber hier ist natürlich der Knackpunkt der Entscheidungsfindung: § 1602 BGB oder nicht, das ist hier die Frage. Beide Lösungen halte ich nicht für unvertretbar, sondern eher für gut vertretbar. Daher würde ich mich als Erstentscheider fragen, wo der größere Schaden entsteht, wenn ich in die eine oder andere Richtung entscheide, rasch eine gut begründete Entscheidung fällen und den Weg für eine obergerichtliche Klärung weit aufsperren.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH