Hallo an die Forengemeinde,
mein örtliches Ordnungsamt ist der Auffassung, dass ein sich im öffentlichem Verkehrsraum befindlicher PKW einer hiesigen Erblasserin (Honda Civic Bj. 1989- wertlos)
nicht durch das Ordnungsamt selbst zur Verschrottung überführt werden kann.
Hier liegt ein abgeschlossenes Erbausschlagungsverfahren vor.
Für eine Nachlasspflegschaft sah und sehe ich keinen Bedarf, da kein nichts weiter zu regeln ist.
Der PKW ist durch die Zulassungsstelle bereits entwertet, selbst ein Pfleger kann ihn ja nicht ohne Schlüssel und Zulassung vom Parkplatz bewegen.
Was macht Ihr in solchen Sachverhalten ?