Nachlasspflegschaft zur Verschrottung KFZ ?

  • Hallo an die Forengemeinde,

    mein örtliches Ordnungsamt ist der Auffassung, dass ein sich im öffentlichem Verkehrsraum befindlicher PKW einer hiesigen Erblasserin (Honda Civic Bj. 1989- wertlos)
    nicht durch das Ordnungsamt selbst zur Verschrottung überführt werden kann.

    Hier liegt ein abgeschlossenes Erbausschlagungsverfahren vor.


    Für eine Nachlasspflegschaft sah und sehe ich keinen Bedarf, da kein nichts weiter zu regeln ist.

    Der PKW ist durch die Zulassungsstelle bereits entwertet, selbst ein Pfleger kann ihn ja nicht ohne Schlüssel und Zulassung vom Parkplatz bewegen.

    Was macht Ihr in solchen Sachverhalten ?

  • Entweder formlos mitteilen, dass keine Nachlasspflegschaft angeordnet wird und warum nicht, oder den Antrag des Ordnungsamtes durch Beschluss zurückweisen.
    Was dann mit dem Auto passiert, ist nicht das Problem des Nachlassgerichts.

  • Fiskuserbrecht oder Nachlasspflegschaft.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Wenn alle ausgeschlagen haben, stelle ich Fiskuserbrecht fest. Wenn (wie vermutlich hier auch) keine Hinweise auf Nachlasswerte, dann auch ohne öffentliche Aufforderung.

  • Fiskuserbrecht oder Nachlasspflegschaft.

    Ein Schrottauto bedeutet für mich: kein Sicherungsbedürfnis.

    Also bleibt nur das Fiskalerbrecht oder: das Auto bleibt dort, wo es ist.
    Dann wird man schon sehen, ob das Ordnungsamt nicht verschrottet oder ggf. Antrag als Gläubiger nach § 1961 BGB stellt.

  • Bei einem Gläubigerantrag braucht es kein Sicherungsbedürfnis für die Nachlasspflegschaft.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • nur kann der Nachlasspfleger selbst auch nichts tun, dann ist das wieder bei der Behörde, die dann doch beseitigen muss; das sind elende Fälle

  • Was ist mit dem Konto, der Mietwohnung, evtl. sonstigen Verträgen usw.?

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  • Hier ist die Frage, was "abgeschlossenes Erbausschlagungsverfaheren" bedeutet. Wenn nur Ehepartner/in, Erben der ersten und zweiten Ordnung ausgeschlagen haben, reicht dies für die Feststellung des Fiskuserbrechts nicht. Wir hatten diesbezüglich schon Auseinandersetzungen mit der Bezirksregierung. Also sind wir in der 3. Ordnung und da kommt man nicht so schnell zur Feststellung des Fiskuserbrechts.

  • Was ist mit dem Konto, der Mietwohnung, evtl. sonstigen Verträgen usw.?



    Nach deiner Auffassung gibt es dann in jedem zweiten Nachlassverfahren (wo nicht alle Erben bekannt sind oder noch nicht bekannt sind oder -noch- nicht alle bisher bekannten Erben ausgeschlagen haben) eine Nachlasspflegschaft.

    Ob die Nachlassgerichte deiner Auffassung folgen? Wo doch Nachlasspflegschaften die Gerichte so belasten! So in einem anderen Beitrag im Forum, wo es um Nachlasspflegschaft kontra Fiskuserbrecht ging und mit PebbSy- Belastungszahlen pro Fiskalerbrecht -ohne Aufgebotsverfahren- argumentiert wird.

  • Wer den Rechtsstaat wegen Kosten- und Arbeitsbelastungsgesichtspunkten opfern will, den kann ich nicht aufhalten und solche Sachverhalte, bei denen "Staatsmacht sein" Geld und Zeit kostet, gibt es viele. Genau das aber sollte uns von Bananenrepubliken mit rechtsfreien Räumen unterscheiden. Eine funktionierende Bürokratie ist ein Garant für ein wirtschaftlich starkes Land.

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  • Wer den Rechtsstaat wegen Kosten- und Arbeitsbelastungsgesichtspunkten opfern will, den kann ich nicht aufhalten und solche Sachverhalte, bei denen "Staatsmacht sein" Geld und Zeit kostet, gibt es viele. Genau das aber sollte uns von Bananenrepubliken mit rechtsfreien Räumen unterscheiden. Eine funktionierende Bürokratie ist ein Garant für ein wirtschaftlich starkes Land.

    Bei uns fängt das Problem doch schon mit der Zuständigkeit an. Was hilft mir eine Mitteilung des ZTR oder der Gemeinde unter Angabe des letzten melderechtlichen Wohnsitzes, wenn ich den letzten gewöhnlichen Aufenthalt brauche. Und jetzt ist auch schon der gewöhnliche Aufenthalt im Hospiz obergerichtlich entschieden.

    Ich kann ja nach Kenntnis vom Erbfall nicht einmal meine Zustämndigkeit feststellen. Und da soll ich von Amts wegen tätig werden.

    Selbst notarielle Erbscheinsanträge kommen hier ohne Angabe des letzten gewöhnlichen Aufenthalts an. Und auf Beanstandung kommt ein Nachtrag mit Altenheim bzw. Hospiz. Folge: Unzuständigkeit und Verweisung. Und Gläubigeranträge. Die kennen ja nur die letzte melderechtliche Anschrift. Ich brauche aber den letzten gewöhnlichen Aufenthalt. Was tun, wen ich den nicht bekomme? Auch nach der Notariatsreform hat Stuttgart 2 Amtsgerichte und Altenheime liegen auch im Umland.

  • Ich finde es ja gut, dass einige Poster ihren Berufsstand verteidigen und für jede kleine Angelegenheit gerne einen Nachlasspfleger involviert sehen wollen. Dennoch sollte man in vielen Fällen einfach mal die Kirche in Dorf lassen. Nur weil sich das Land nicht in alles einmischt, ist das nicht der Untergang der westlichen Zivilisation.

    Angeblich ist das Land Hessen so arm, dass es den Beamten im Jahr 2015 eine Nullrunde zumutet und in diesem Jahr ganze 1% Erhöhung gönnt. Darüber hinaus arbeiten wir hier für annähernd dasselbe Geld als fast das einzige Bundesland 42 Stunden/ Woche. Statt 50 neue Rechtspfleger kann sich Hessen dieses Jahr nur 20 neue Anwärter leisten (obwohl immer mehr auf den Rechtspfleger übertragen wird und auch das elektronische Grundbuch schon die Schatten voraus wirft) und musste Leistungen der Beihilfe kürzen, und hat natürlich auch am Urlaubs- und Weihnachtsgeld kräftig einsparen müssen...

    Wie können wir unserem sooooo armen Arbeitgeber denn zumuten, den Landesfiskus mit immer mehr Ausgaben bezüglich der Bezahlung von Nachlasspflegern für mittellose Nachlässe zu belasten?

  • "Rechtsstaat und Ordnung vs. Landeshaushalt und Arbeitsbelastung."

    Darauf läuft es eben in jeder Diskussion hinaus. Schade, dass wir uns nicht über §§ und Rechtsansichten unterhalten, sondern wirtschaftlichen Überlegungen den Vorrang geben.

    P.S.
    Ich bin nicht grundsätzlich gegen das Fiskuserbrecht (siehe hier Beitrag#3), aber eben nur dann, wenn es sachlich und formal richtig ist und nicht als "Rettungsschirm" für marode Landeshaushalte dient.

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  • Mich beginnen diese Fälle zu ermüden, weil zielführende Diskussionen über die gesetzmäßigen Lösungsmöglichkeiten mit etlichen Angehörigen unseres Berufsstandes offensichtlich sinn- und zwecklos sind. Es gibt eben nicht nur Rechtspfleger, sondern offenbar auch Unrechtspfleger.

  • Mich beginnen diese Fälle zu ermüden, weil zielführende Diskussionen über die gesetzmäßigen Lösungsmöglichkeiten mit etlichen Angehörigen unseres Berufsstandes offensichtlich sinn- und zwecklos sind. Es gibt eben nicht nur Rechtspfleger, sondern offenbar auch Unrechtspfleger.

    :daumenrau:daumenrau:daumenrau:daumenrau:daumenrau

    in "gemäßigter Form", nicht das mich hier jemand vermisst :oops:

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Mich beginnen diese Fälle zu ermüden, weil zielführende Diskussionen über die gesetzmäßigen Lösungsmöglichkeiten mit etlichen Angehörigen unseres Berufsstandes offensichtlich sinn- und zwecklos sind. Es gibt eben nicht nur Rechtspfleger, sondern offenbar auch Unrechtspfleger.

    Da wird gleich die Keule ausgepackt, nur weil man auf gewisse Dinge hinweist, denen die meisten hier unterworfen sind. Inhaltlich ist der Thread doch abgeschlossen. Entweder Fiskalerbrecht oder Nachlasspflegschaft oder man lässt es, da man das Sicherungsbedürfnis nicht sieht. Bei letztem kann ich nicht verstehen, warum das immer so verteufelt wird.

    Grundsätzlich ist es doch so, dass wenn man täglich Berge von Nachlassakten bearbeiten soll, man vom Telefonklingeln zu nix kommt und dann auch noch Beurkundungen anstehen, es legitim ist, dass man nach gesetzlich zulässigen Wegen sucht, eine Angelegenheit abzuschließen, ohne unnötig ein Fass aufzumachen. So ist es nun mal mit dem Thema Nachlasspflegschaft. Ich persönlich gehe auch aufgrund von TL´s hilfreicher Posts kritischer als viele andere bei uns mit dem Thema um. Aber es geht mir auf den Geist, wenn Rechtspflegern Ungesetzmäßigkeit oder Nachlässigkeit oder eben Verhalten wie in der "Bananenrepublik" vorgeworfen wird, nur weil man sich den zeitlichen Gegebenheiten beugen muss und von seinem Entscheidungsspielraum gebrauch macht.

    Vielleicht sind die "normalen" Umstände vielen der hiesigen Stammkommentatoren nicht bewusst. Aber wenn man es schafft, hier im Forum dauerpräsent zu sein, kann es ja mit der Arbeitsbelastung nicht so schlimm sein. Da kann man natürlich noch bisschen weiter philosophieren...

  • Mich beginnen diese Fälle zu ermüden, weil zielführende Diskussionen über die gesetzmäßigen Lösungsmöglichkeiten mit etlichen Angehörigen unseres Berufsstandes offensichtlich sinn- und zwecklos sind. Es gibt eben nicht nur Rechtspfleger, sondern offenbar auch Unrechtspfleger.

    Da wird gleich die Keule ausgepackt, nur weil man auf gewisse Dinge hinweist, denen die meisten hier unterworfen sind. Inhaltlich ist der Thread doch abgeschlossen. Entweder Fiskalerbrecht oder Nachlasspflegschaft oder man lässt es, da man das Sicherungsbedürfnis nicht sieht. Bei letztem kann ich nicht verstehen, warum das immer so verteufelt wird.

    Grundsätzlich ist es doch so, dass wenn man täglich Berge von Nachlassakten bearbeiten soll, man vom Telefonklingeln zu nix kommt und dann auch noch Beurkundungen anstehen, es legitim ist, dass man nach gesetzlich zulässigen Wegen sucht, eine Angelegenheit abzuschließen, ohne unnötig ein Fass aufzumachen. So ist es nun mal mit dem Thema Nachlasspflegschaft. Ich persönlich gehe auch aufgrund von TL´s hilfreicher Posts kritischer als viele andere bei uns mit dem Thema um. Aber es geht mir auf den Geist, wenn Rechtspflegern Ungesetzmäßigkeit oder Nachlässigkeit oder eben Verhalten wie in der "Bananenrepublik" vorgeworfen wird, nur weil man sich den zeitlichen Gegebenheiten beugen muss und von seinem Entscheidungsspielraum gebrauch macht.

    Vielleicht sind die "normalen" Umstände vielen der hiesigen Stammkommentatoren nicht bewusst. Aber wenn man es schafft, hier im Forum dauerpräsent zu sein, kann es ja mit der Arbeitsbelastung nicht so schlimm sein. Da kann man natürlich noch bisschen weiter philosophieren...

    :daumenrau

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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