Vorstehende Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wird [neuer Gläubiger] zum Zwecke der Zwangsvollstreckung gegen [Schuldner] erteilt.
Begründung:
Der [in der Urschrift genannte Gläubiger] ist als übertragender Rechtsträger mit [neuer Gläubiger] als übernehmender Rechtsträger durch Aufnahme verschmolzen. Die Eintragung im Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers (AG Kuhdorf HRB 2) erfolgte am ..., die Eintragung im Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers (AG Hauptstadt HRB 58687) erfolgte am ... . Dies ist nachgewiesen durch [Bezeichnung des Nachweises], welche/r in [Form] vorlag und hier in beglaubigter Abschrift beigefügt ist. [ordnungsgemässe Verbindung nicht vergessen!]
Die [Altgläubiger] am ... erteilte Vollstreckungsklausel wurde eingezogen.