Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, die mit dem fachlichen, inhaltlichen nicht viel zu tun hat.
Trotzdem:
Bei uns am Gericht werden eingehende Zustellungsersuchen ausländischer Stellen bearbeitet.
Das macht hier (natürlich) ein Rechtspfleger. Ich nehme an, das ist bei allen anderen auch so.
Meine Frage: habt ihr für diese Tätigkeiten eine Servicekraft zur Verfügung?
Der Rechtspfleger der das hier macht, muss neben der Verfügung auch sämtliche Schreiben fertigen, Adressfeld ausfüllen, ZU selbst drucken etc., weil er eben keine Servicekraft zur Verfügung gestellt bekommt.
Wie ist das woanders?