Hallo zusammen,
das 17-jährige Mündel lebte seit frühester Kindheit bei Pflegeeltern, die vor ca. 5 Jahren dann auch gemeinschaftliche Vormünder geworden sind.
Nunmehr haben sich Vormünder und Mündel ganz arg gestritten und beide Seiten beantragten die Entlassung der Vormünder aus dem Amt, da die Differenzen unüberbrückbar sind.
Dem Antrag wurde entsprochen und das Jugendamt zum Vormund bestellt.
Nachdem sich dieses eingearbeitet hatte, musste es feststellen, dass die Vormünder ihr Amt missbraucht haben (Vormünder haben sich an dem Konto der Jugendlichen bedient und wenige Wochen vor Entlassung diverse Überweisungen auf das eigene Konto getätigt, die nach Ansicht des Jugendamts unbegründet waren. Dadurch haben sie die Jugendliche mittellos gemacht. Auch eine von der Jugendhilfe gewährte Einrichtungspauschale von 1412 Euro, die für die Jugendliche gewährt wurde, haben die Vormünder einbehalten und nicht weitergeleitet usw…..)
Nach Auffassung des Jugendamts hat sich die Familie am Geld der Jugendlichen bereichert und das Jugendamt wünscht eine Überprüfung durch das Gericht.
Jetzt ist es ja so, dass die Vormünder bereits entlassen sind. Habe ich als FamG noch eine Handhabe gegen ehemalige Vormünder oder muss sich das Jugendamt als gesetzlicher Vertreter der Jugendlichen zivilrechtlich mit den ehem. Vormündern auseinandersetzen?
Ich bin etwas überfragt, vielleicht habt Ihr Erfahrungen in dem Bereich gesammelt?
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!