Hallo zusammen,
eine Kollegin hat mir erzählt, dass sie einen Versetzungsantrag an ein anderes Gericht mit Abteilungswunsch gestellt hat. Den Versetzungsantrag quasi an die Bedingung geknüpft, dass sie am neuen Gericht auf einer bestimmten Abteilung arbeiten darf. Angeblich wurde dem Antrag stattgegeben und sie ist nun an ihrem Wunschgericht auf ihrer Wunschabteilung.
Ist das tatsächlich möglich?