Ich hätte mal eine grundsätzliche Frage, wie die Handhabung an anderen Gerichten ist.
Gestern hatte ich eine Dame bei mir, die eine einstweilige Anordnung beantragen wollte. Sie ist bereits in vorangegangenen Verfahren anwaltlich vertreten gewesen (Scheidung, Sorgerecht pp.). Bevor sie zu mir gekommen ist, war sie bei ihrer Anwältin und hat sich beraten lassen. Diese hat empfohlen, eine einstweilige Anordnung bei Gericht zu beantragen, damit es schneller geht in der RAST, und hat mit ihr genau besprochen und stichpunktartig aufgeschrieben, was in der einstweiligen Anordnung stehen soll. Diese unkollegiale Vorgehensweise hatte ich nun schon häufiger. Da in diesem, wie auch in anderen Fällen, teilweise mündliche Verhandlungen anberaumt werden, wird diese sich anschließend im Rahmen von VKH beiordnen lassen und ich habe dann ihre Arbeit getan, für die sie bezahlt wird... Sehr unbefriedigend. Ein Anruf bei der Anwältin hat auch nichts gebracht. Diese wies mich darauf hin, dass ich ja wohl dazu verpflichtet sei, einen entsprechenden Antrag aufzunehmen.
Die Frage ist nun: Wie geht ihr mit solchen Fällen um? Kann man die Aufnahme des Antrages verweigern, wenn klar ist, dass ein Anwalt vorhanden ist, der sich später beiordnen lässt? Vergütungsrechtlich dürfte man ja später nichts machen können. Wenn die Anwältin zum Termin erscheint, hat sie ja die Verfahrens- und Terminsgebühr verdient.
Gibt es bei euch eventuell hausinterne Absprachen oder Verfügungen? Oder fällt euch etwas dazu ein, wie man dieser Vorgehensweise der Anwältin entgegenwirken könnte?