Hallo zusammen,
ich habe hier einen Antrag auf Titelumschreibung nach § 727 ZPO.
Der Gläubiger ist verstorben. Erben wurden die Ehefrau und die Tochter.
Diese beantragen nun die Titelumschreibung. Als Nachweis der Erbfolge wird ein Erbschein vorgelegt. Dieser ist jedoch nur zu Grundbuchzwecken erteilt worden.
Meine Frage ist, reicht dieser Erbschein aus, um den Titel umzuschreiben?
Wäre über Hilfe sehr dankbar.