"Vereinbarung,
zwischen meiner Ehefrau und mir. Ich möchte meiner Ehefrau das alleinige Wohnrecht und auch meine Hausanteile überlassen. Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen geeinigt, sie hilft mir bei der Wohnungssuche und ich habe die Zusage, dass sie mir bei der Pflege und allen Behördengängen hilft, da ich 2004 an Kehlkopfkrebs erkrankt bin und seit dem auch nicht mehr sprechen kann.
Sie überlässt mir das komplette Pflegegeld, um mich zu unterstützen und ich so den Ausgleich des Hauses bekomme."
Diese formlose Schriftstück vom 18.09.2006 wird aufgrund Vertrag vom 08.01.2020 (Eingang hier am 10.09.2020) vorgelegt. Ehefrau überträgt den hälftigen Grundstücksanteil des Mannes auf sich selbst aufgrund dieser "Vollmacht", wie der Notar es nennt. Keine Gegenleistung, schuldrechtliche Aufrechnung aller Dinge, die die Ehefrau bis jetzt gemacht hat für den Mann. Die formale Vollmachtsbestätigung (hilfsweise die Genehmigung der Erklärungen) erfolgt von der Betreuerin des Mannes, da er seit 2018 unter Betreuung steht und im Bereich der Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt. Er und seine Frau leben schon seit 2005 nicht mehr zusammen, der Ehemann hatte eine eigene Wohnung. 2018 zog er in eine Pflegeeinrichtung.
Eine Einsicht in die Betreuungsakte ergab, dass der Notar gleich nach Beurkundung eine beglaubigte Abschrift der Urkunde mit dem Antrag auf betreuungsgerichtliche Genehmigung dort einreichte. Anfang September nahm er dann den Antrag dort zurück (brauche man nicht, es gibt ja die Vollmacht und die muss durch die Betreuerin lediglich bestätigt werden) und reichte die Sache dann hier zum Grundbuch ein.
Habe zwischenverfügt und eine betreuungsgerichtliche Genehmigung gefordert, da ich keine Vollmacht zur Auflassung in dem Schriftstück erkennen kann, auch wenn ich ich mich auf den Kopf stelle. Es kam natürlich eine Beschwerde; ich hätte nicht wirklich ausgedeutet. Ein unbeteiligter Dritter kann darin sehr wohl eine Vollmacht erkennen.
Was könnt Ihr darin erkennen?