Wie ich zu meiner großen Freude dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 entnehmen konnte, wurde der § 115 ZPO um folgenden Zusatz erweitert:
Soweit am Wohnsitz der Partei aufgrund einer Neufestsetzung oder Fortschreibung nach § 29 Abs. 2 bis 4 SGB XII höhere Regelsätze gelten, sind diese heranzuziehen.
Ein neues Meisterwerk des Gesetzgebers. Ok, die Idee ist gut, aber wie soll ich das handhaben: Nehme ich 491 € und weise darauf hin, das andere Regelsätze glaubhaft zu machen sind ? Ermittle ich den Regelsatz von Amts wegen ? (ok, ich brauche dann zwar für eine PKH-Akte einen Tag, aber was soll es..)
Oder wie jetzt...