Im Grundbuch ist für X eine Vormerkung zur Sicherung des bedingten Anspruchs auf Rückübertragung des Eigentums eingetragen.
Laut der Bewilligung erlischt das Recht auf Rückübertragung mit dem Tod des Berechtigten und geht nicht auf die Erben über.
Vererblich ist der Rückübertragungsanspruch aber, wenn der Berechtigte zu Lebzeiten die Rückübertragung verlangt hat.
X hat dem Erwerber Y (aktuell eingetragener Eigentümer) Vollmacht erteilt, nach seinem Tod die Löschung der Vormerkung zu bewilligen und zu beantragen.
Jetzt bewilligt und beantragt Y die Löschung der Vormerkung (X ist verstorben).
Kann ich jetzt aufgrund der Vollmacht einfach löschen, oder benötige ich Bewilligung der Erben des X mit Erbnachweis, da ich nicht weiß, ob X noch zu Lebzeiten die Rückübertragung verlangt hat.