Im Wege der Rechtshilfe wurde für uns ein Erbscheinsantrag beurkundet. Dieser enthält am Schluss den Satz "Familienstammbuch wurde nach Fertigung von Kopien zurückgegeben." Übersandt wird der Antrag mit einfachen Kopien, auch die Bitte, die wieder übersandten Kopien zu beglaubigen wird abgelehnt mit der Begründung "wird mitgeteilt, dass das Fam.Buch in ordnungsgemäßer Form vorlag. Eine Beglaubigung der vom Gericht gefertigten Kopien ist allgemein nicht erforderlich." und erneut "dass eine Begl. durch das Nachlassgericht (gemeint war wohl Rechtshilfegericht) nicht veranlasst ist."
Reicht Euch das für die Erbscheinserteilung?
Ich denke, die Urkunden müssten mir bei Erteilung in ordnungsgemäßer Form vorliegen, möchte aber auch nicht päpstlicher als der Papst sein.