Guten Morgen!
Ein RA hat nachträgliche BerH beantragt für "Beratung bzgl. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung". Auf meine Bitte, das rechtliche Problem zu konkretisieren, kam die Erläuterung, dass die Mandantschaft körperlich stark beeinträchtigt sei und deshalb die Erteilung einer Vorsorgevollmacht o.ä. dringend geboten sei. Dann mein Einwand, dass es sich mE um präventive Rechtsberatung handele, für die keine BerH gewährt werden kann. Daraufhin kam die "Erklärung", dass die Mandantschaft keine Wahl hatte aufgrund der körperlichen Beeinträchtigungen und es sich daher um keine präventive Rechtsberatung handele, sondern ein konkretes rechtliches Problem vorliege.
Nein, liegt es mE immer noch nicht! Wie seht ihr das? Ich habe mich telefonisch bei hiesigen Stellen (Caritas o.ä.) informiert - ja, dort wird immer noch kostenlos zu den o.g. Themen beraten. Zu Corona-Zeiten vermehrt telefonisch, aber auch persönliche Termine seien im Bedarfsfall möglich. Für mich besteht also keinerlei Erfordernis, dafür einen RA aufzusuchen. Der Einwand mit der körperlichen Beeinträchtigung hinkt auch etwas, da die von mir angegebenen Beratungsstellen im gleichen Wohnort sind und der RA sich eine Stadt weiter befindet.
Was denkt ihr dazu? Für mich ist das so glasklar... übersehe ich da etwas?