Hallo zusammen,
ich habe am 21.09.2012 vom Nachlassgericht eine Ausschlagungserklärung für ein minderjähriges Kind zur Kenntnis übersandt bekommen. Die alleinsorgeberechtigte Mutter hat beim Notar bereits am 29.02.2012 die Ausschlagung erklärt. Verstorben ist der Erblasser Ende Dezember 2011. Beim Notar wurde die Kindesmutter darauf hingewiesen, dass eine familiengerichtliche Genehmigung für das Wirksamwerden der Ausschlagung erforderlich ist. Ein solcher Antrag wurde jedoch durch die Kindesmutter hier nie gestellt.
Ich habe herausgefunden dass über das Vermögen des Erblassers bereits ein Insolvenzverfahren etc. eröffnet wurde. Es ergeben sich Schulden in Höhe von ca. 20.000 EUR.
Ebenfalls habe ich aber die Mitteilung erhalten, dass der Erblasser gegebenenfalls Mitglied einer Erbengemeinschaft in Australien ist. Hier komme ich jedoch mit den Ermittlungen nun über Monate schon nicht weiter.
Nun habe ich folgende Frage:
Da die Genehmigung von der Kindesmutter nicht beantragt wurde und ich keine Klarheit darüber habe, ob gegebenenfalls auch mehr Vermögen als Schulden vorhanden sind
--> Kann ich überhaupt noch eine familiengerichtliche Genehmigung erteilen?
Die Frist für die Ausschlagung war nie gehemmt da kein Antrag gestellt wurde und zudem besteht wie gesagt Ungewissheit über die wirklichen Vermögensgegenstände.
Sollte keine Genehmigung mehr erteilt werden können, wie verfahre ich mit der Akte (Prüfung Entzug der Vermögenssorge Kindesmutter?)?
Bereits jetzt vielen Dank für die Hilfe:-)