Hallo,
Bei mir beantragt jemand die Übersendung des Geschäftsverteilungsplans. Wie handhabt ihr das?
Ich habe mal in GVG nachgeschaut. Gemäß § 21 e GVG Abs. 9 muss doch nur auf der Geschäftsstelle eine Einsicht gewährt werden.
Oder gibt es noch eine speziellere Regelung?