Hallo,
vielleicht kann mich das Forenschwarmwissen hier erhellen....
In einem Urteil in einer Jugendstrafsache wird das Taterlangte von xx,-- Euro eingezogen.
Was mache ich jetzt in der Vollstreckung damit? Eine Mitteilung an die Geschädigte über die Rechtskraft der Anordnung ist erfolgt, der VU ist zur Zahlung des Betrages aufgefordert worden.
Der Geschädigte möchte jetzt Antragsformulare für das weitere Verfahren und eine genaue Erläuterung wie das Verfahren weitergeht, übersandt haben.
Leider konnte ich an der Fobi zu dem Thema nicht teilnehmen...
Kann mir jemand grundsätzlich sagen,
a) was nach der Einziehung zu veranlassen ist und
b)was ein Geschädigter innerhalb welcher Fristen beantragen kann und
c) ab welchem Zeitpunkt eine Auskehrung des Betrages an den Geschädigten möglich ist, sofern dieser an die Gerichtskasse gezahlt wurde und ein entsprechender Antrag des Geschädigten vorliegt?