Schlüssel aushändigen

  • Hallo,

    ich habe ein Frage wie ihr das in der Praxis handhabt.
    Folgender Fall:

    Die Polizei hat die Wohnung des Erblassers versiegelt. Die Schlüssel werden bei Gericht abgegeben. Die Kinder möchten die Schlüssel haben. Ob sie die Erbschaft annehmen wissen sie noch nicht. Sie wollen erst die Unterlagen sichten.
    Was lasst ihr euch vorlegen um die Schlüssel auszuhändigen?

  • Der Schlüssel ist an den Erben (würde auch geringere Nachweise als einen Erbschein akzeptieren) oder an den zu bestellenden Nachlasspfleger auszuhändigen (der dann beispielsweise einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter schließt und den Schlüssel diesem übergibt).
    Fraglich ist, ob das Gericht eingereichte Schlüssel (oder andere Unterlagen) zu akzeptieren hat. Hinterlegbar als Kostbarkeit ist der Schlüssel ja nicht...

  • Fraglich ist, ob das Gericht eingereichte Schlüssel (oder andere Unterlagen) zu akzeptieren hat. Hinterlegbar als Kostbarkeit ist der Schlüssel ja nicht...

    Im Zweifel könnte das Gericht im Rahmen seiner Nachlasssicherungspflicht gemäß § 1960 Abs. 1 S. 1 BGB, soweit diese im konkreten Einzelfall vorliegt, gehalten sein, ebendieser durch Verwahrung des Wohnungsschlüssels zur Vermeidung unbefugten Zugriffs zu den nachlasszugehörigen Gegenständen nachzukommen.

    Grundsätzlich ausschließen würde ich es von vornherein nicht. Allerdings kann es, zugegebenermaßen, problematisch werden, eine Grenze der zu verwahrenden Gegenstände zu ziehen, sobald man den Schlüssel akzeptiert hat. Allerdings wird man da den Dreh über das vorzuliegende 'Bedürfnis' hinkriegen.

  • Was lasst ihr euch vorlegen um die Schlüssel auszuhändigen?

    Es gibt keinen Schlüssel heraus, also brauchst Du Dir auch nichts vorlegen zu lassen!

    Haben die Kinder einen Herausgabeanspruch => Nachlasspflegschaft solange sie die Erbschaft nicht angenommen haben. Punkt.

    Getreu dem Motto: "Kümmert Euch um die Familie, dann muss Euch nicht der Erbenermittler finden." In meinen Augen stellt sich in einem geordneten Haushalt den Kindern nicht die Frage nach der Sichtung von Unterlagen um eine Erbschaft anzunehmen! Es wird wohl einen Grund haben, warum die Kinder keinen Schlüssel zur elterlichen Wohnung haben. Wenn der Erblasser es gewollt hätte, das seine Kinder sich kümmern, hätten sie auch einen Schlüssel.

    Wenn meine Mutter heute stirbt, dann bin ich in drei Stunden vor Ort, organisiere mit dem mir vorliegenden Schlüssel die Beisetzung und die Frage nach einer Ausschlagung stellt sich mir nicht, da ich mit ihren Verhältnissen vertraut gemacht wurde. Und sollte fünf Euro fehlen, dann lege ich diese drauf!

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  • Es wird wohl einen Grund haben, warum die Kinder keinen Schlüssel zur elterlichen Wohnung haben. Wenn der Erblasser es gewollt hätte, das seine Kinder sich kümmern, hätten sie auch einen Schlüssel.

    Kurze Anmerkung hierzu: Wenn die Feuerwehr dem Rettungsdienst od. der Polizei die Türe öffnet bringt Dir hinterher Dein Schlüssel nichts mehr (wenn die Türe nicht nur zugezogen war).

  • Nach dem überraschenden Tod meines Vaters, die Haustür musste von der Feuerwehr aufgebrochen werden, da ein Schlüssel innen steckte, hat mir die Polizei gegen Quittung einen Schlüssel für das neue Schloß ausgehändigt.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Ich habe selbst einen Schlüssel für das Haus meiner Eltern. So wie sie auch einen Schlüssel von meinem Haus haben. Normale Familie eben. Sollte -aus irgendeinem Grund- die Tür aufgebrochen worden sein müssen und man würde mir den Schlüssel nicht aushändigen... Also ich würde auf die Barrikaden gehen.
    Allerdings müsste ich auch nicht überlegen, ob ich die Erbschaft evtl. ausschlagen will.

    Das macht die Sache im Ausgangsfall in der Tat schwieriger. Ggfls. würde ich sie darüber belehren, dass sie, wenn sie Gegenstände mitnehmen oder anderweitig wie ein Erbe handeln, nicht mehr ausschlagen können. Das würde ich mir unterschreiben lassen, dass sie darüber in Kenntnis gesetzt wurden.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Wir nehmen Schlüssel etc. nicht an, wir verweisen an das Ordnungsamt.

    Das Nachlassgericht ist nicht Aufbewahrungsstelle für Schlüssel, Portemonnaies etc.

    Das Ordnungsamt verwahrt die Gegenstände im Wege der Sicherung und gibt dann ggf. gegen Erbschein raus oder geht mit den Leuten zusammen in die Wohnung.

  • Es war ein Leichenfund und deswegen war die Polizei da und die Wohnung wurde versiegelt. Die Kinder wohnen alle wo anders. Deswegen haben Sie anscheinend auch keinen Schlüssel. Es kommt mir nur einfach komisch vor wegen der Schlüsselübergabe jetzt eine Nachlasspflegschaft anzuordnen, die ich sonst gar nicht angeordnet hätte. Aber ohne Erbschein weiß ich ja auch nicht, wer alles Erbe ist.

  • Wir nehmen Schlüssel etc. nicht an, wir verweisen an das Ordnungsamt.

    Das Nachlassgericht ist nicht Aufbewahrungsstelle für Schlüssel, Portemonnaies etc.

    Das Ordnungsamt verwahrt die Gegenstände im Wege der Sicherung und gibt dann ggf. gegen Erbschein raus oder geht mit den Leuten zusammen in die Wohnung.


    So machen wir das auch. Sonst bräuchten wir eine extra Asservaten-Kammer. Viele Dinge werden sicher auch nicht mehr abgeholt. Zumindest nicht, wenn alle ausschlagen.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Es war ein Leichenfund und deswegen war die Polizei da und die Wohnung wurde versiegelt. Die Kinder wohnen alle wo anders. Deswegen haben Sie anscheinend auch keinen Schlüssel. Es kommt mir nur einfach komisch vor wegen der Schlüsselübergabe jetzt eine Nachlasspflegschaft anzuordnen, die ich sonst gar nicht angeordnet hätte. Aber ohne Erbschein weiß ich ja auch nicht, wer alles Erbe ist.

    Deshalb würde ich über die Rechtsfolgen belehren, wenn sie Handlungen vornehmen, die sie "zum Erben machen" und mir das unterschreiben lassen. Aber das hatte ich ja bereits geschrieben.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Wir nehmen Schlüssel etc. nicht an, wir verweisen an das Ordnungsamt.

    Das Nachlassgericht ist nicht Aufbewahrungsstelle für Schlüssel, Portemonnaies etc.

    Das Ordnungsamt verwahrt die Gegenstände im Wege der Sicherung und gibt dann ggf. gegen Erbschein raus oder geht mit den Leuten zusammen in die Wohnung.


    Nicht in allen Bundesländern ist da Ordnungsamt dafür zuständig ....

  • [quote='Jette','RE: Schlüssel aushändigen nehmen Schlüssel etc. nicht an, wir verweisen an das Ordnungsamt. Das Nachlassgericht ist nicht Aufbewahrungsstelle für Schlüssel, Portemonnaies etc. Das Ordnungsamt verwahrt die Gegenstände im Wege der Sicherung und gibt dann ggf. gegen Erbschein raus oder geht mit den Leuten zusammen in die Wohnung.[/QUOTE

    Nachlasssicherung ist aber Aufgabe des Nachlassgericht.

    Und die Nachlasspflegschaft ist nur eine Art der Nachlasssicherung.

    Und die Inverwahrnahme von Nachlassgegenständen (nicht nur zur Hinterlegung bei der Hinterlegungsstelle) -ohne gleichzeitige oder sofortige Anordnung einer Nachlasspflegschaft- ist Nachlasssicherung.

    Oder wie sehen dies die Nachlasspfleger im Forum?

  • Oder wie sehen dies die Nachlasspfleger im Forum?

    Die freuen sich natürlich über jede Nachlasspflegschaft :)

    Von "meinem" Gericht bekomme ich regelmäßig mit der Verpflichtung auch Schlüssel und Geldbörse, die der Tote bei sich hatte. Ich halte es auch für eine selbstverständliche Maßnahme der Nachlasssicherung, dass das Gericht - wenn schon jemand den Schlüssel dort abliefert - diesen so lange verwahrt, bis sich ein Erbe meldet oder ein Nachlasspfleger bestellt wird.

    Hat für Erbe bzw. Nachlasspfleger den Vorteil, dass man nicht bei Polizei, Feuerwehr, Ordnungsamt, Betreuer, Pflegedienst, Nachbarn, Vermieter rumfragen muss, wer denn jetzt vielleicht den Schlüssel hat.

    Ich frage mich auch, woher ein Ordnungsamt wissen soll, an wen es den Schlüssel herauszugeben hat. Es weiß nicht, ob der Typ, der jetzt den Schlüssel haben will, gerade vom Gericht kommt und ausgeschlagen hat. Es weiß nicht, ob ein Testament abgeliefert wurde oder in Verwahrung ist. Es weiß nicht, wieviele Leute schon beim Gericht aufgeschlagen sind und erben wollen. Es wird im Zweifel warten, bis jemand mit Erbschein kommt ...

  • Die Leute, welche die Entgegennahme von Schlüsseln generell verweigern, sind vermutlich die gleichen, die dem Vermieter selbst die Räumung der Erblasserwohnung gestatten.

    Über eine Verfahrensweise, die sich außerhalb des geltenden Rechts bewegt, lässt sich hier wie dort schlecht diskutieren.

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