Hallo,
die Ehefrau des Erblassers hat am 29.09.2016 die Erbschaft ausgeschlagen. Der Erblasser ist am 31.08.2016 verstorben. Ein Gläubiger hat mitgeteilt, dass die Ehefrau nach dem Tod über vorhandenes Nachlassguthaben verfügt hat. Am 01.09.2016 hob sie mit der Kreditkarte des Erblassers Geld ab. Der Gläubiger fragt an, ob die Erbausschlagung der Ehefrau rechtswirksam ist und bittet um eine Äußerung.
Kann ich als Nachlassgericht jetzt überhaupt noch das Erbrecht des Fiskus feststellen? Die Wirksamkeit der Erbausschlagung wird ja eigentlich nur im Erbscheinsverfahren geprüft.
Was rate ich dem Gläubiger? Er hat keinen Titel. Es handelt sich um eine Bank, welche Konten des Erblassers führte.
Die Ehefrau fährt auch noch mit einem Auto des Erblassers herum, welches einem Leasingunternehmen gehört. Sollte ein Nachlasspfleger bestellt werden?
Der Nachlass ist überschuldet.