Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • :eek:

    Ihr lasst tatsächlich die Personen, die ausschlagen wollen, abtreten und noch einmal wieder kommen?...
    Der Erbe, der den Anfall seiner Erbschaft anfechten möchte, wo eine Geschäftsstelle niemals prüfen könnte, ob die Frist noch ausreichend dazu sei, lasst ihr abtreten?...
    Der Testator, der seine letztwillige Verfügung durch Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung widerrufen möchte, lasst ihr abtreten?

    :eek:

    Naja wenn's dem eigenen Schlaf nicht schadet! ;)

    Wie muss ich mir das mit der Steuerung über Datenblätter praktisch vorstellen?

    Wenn jemand kommt und eine Ausschlagung / Anfechtung erklären möchte, dann prüft die Geschäftsstelle auch die Ausschlagungsfrist / Anfechtungsfrist. Wie du darauf kommst, dass eine Geschäftsstelle niemals prüfen könnte, ob die Frist noch ausreichend ist, kann ich nicht nachvollziehen. Meine Geschäftsstelle hat die Fristen auch vor der Reform bereits jahrzehntelang geprüft und die Nachlasssachen bearbeitet. Der Notar hat diese dann nur noch unterschrieben, meist ohne es selbst noch einmal zu prüfen.

  • Einfache Frage: was wird es wohl bei Gericht mehr geben: BerH-Anträge oder Ausschlagungserklärungen + Erbscheinsanträge?

    :teufel:

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti


  • Auch ich habe das Recht, einen Termin in Ruhe vorbereiten zu können.
    Rechtspfleger bzw. Bezirksnotare sind keine Leberkäsweckenverkäufer und das erwartet auch niemand von ihnen.

    Die Ruhe zur Vorbereitung sei jedem zugestanden, sofern sie der Sachverhalt tatsächlich verlangt. Termine zur Erbscheinsverhandlung halte ich immer für sachgerecht.
    Testamentsrückgaben und Ausschlagungen erfordern meines Erachtens allerdings kaum mehr Zeitaufwand, als für die Fertigung der Protokolle nötig sind.

    Ich habe jahrelang Nachlasssachen bearbeitet, bin derzeit jedoch in zwei anderen Sachgebieten tätig.
    Aufgrund personeller Engpässe unserer Nachlassabteilung, habe ich mich derzeit bereit erklärt auszuhelfen und übernehme einen Tag die Beurkundungen der Ausschlagungen. Das ist eine Organisationsfrage.
    Ich halte insofern den Dienstleistungsauftrag für zwingender als meine persönliche Bequemlichkeit.


    Meinem Dienstleistungsauftrag komme ich in gleicher Weise nach wie mein Dienstherr mit seinem Auftrag zur ausreichenden Personal- und Sachausstattung.

  • Ich kann nichts dafür, dass die Testatoren , die ihr Testament zurück haben wollen , zu 90 % wegen eines Termins vorher hier anrufen und nicht einfach "vorbeischlappen".
    Ich bezweifle jedenfalls, dass dies an meinen erzieherischen Fähigkeiten liegt.

    Sagen wir mal ( für mich zusammenfassend ) so :
    Ohne Terminvergabeystem ( abgesehen von den brandeiligen Fällen ) wäre das von der Justizverwaltung in Kauf genommene Reformchaos nicht zu bewältigen ( gewesen ) .

  • Ist nicht vielleicht auch ein Punkt, dass es sich - jedenfalls in Württemberg - um "Nachlass- und Betreuungsgerichte" handelt, die Entscheider also die Hälfte der Zeit mit Betreuung beschäftigt sind, wofür nicht selten Auswärtstermine für Anhörungen nötig sind? Wer in anderen Bundesländern nur Nachlass macht, bleibt immer an seinem Schreibtisch und kann dann spontan die "rechtssuchende Bevölkerung" bedienen.

    Das halte ich für eine unhaltbare These, als es zum einen auf die eigene Organisation ankommt und zum anderen wie der jeweilige Sachbearbeiter seine Arbeit entsprechend definiert. Als ich Nachlasssachen an einem großen Amtsgericht bearbeitet hatte, war ich gefühlt genauso viel unterwegs, wie der Kollege aus der Betreuungsabteilung. Mag jetzt einer beurteilen wollen, dass entweder der Kollege aus der Betreuung zu wenig rausgefahren ist oder es einfach in der Nachlassabteilung die Fälle vermehrt gab, die das Rausfahren auch begründeten.

    Wenn jemand kommt und eine Ausschlagung / Anfechtung erklären möchte, dann prüft die Geschäftsstelle auch die Ausschlagungsfrist / Anfechtungsfrist. Wie du darauf kommst, dass eine Geschäftsstelle niemals prüfen könnte, ob die Frist noch ausreichend ist, kann ich nicht nachvollziehen. Meine Geschäftsstelle hat die Fristen auch vor der Reform bereits jahrzehntelang geprüft und die Nachlasssachen bearbeitet. Der Notar hat diese dann nur noch unterschrieben, meist ohne es selbst noch einmal zu prüfen.

    Dann sollte die Kollegin vllt einmal für sich prüfen, ob nicht ein Aufstieg in den Rechtspflegerdienst für sie auch in finanzieller Hinsicht sinnvoll wäre ;). Ich habe nicht damit sagen wollen, dass eine Geschäftsstelle nicht mitdenken soll und den nachgeordneten Dienst soweit entlasten kann, wie es der eigenen Fähigkeit beliebt. Für die Ausschlagung selbst mag vllt. eine Fristenberechnung noch problemlos funktionieren. Bei einer Anfechtung hat die Geschäftsstelle schon einmal das Problem den Anfechtungsgrund einzuordnen und dann soll sie noch darüber befinden können, ob der Anfechtende vllt. - überspitzt gesagt - nächste Woche noch einmal wieder kommen kann. Schließlich sei die Frist zur Anfechtung ohnehin noch gewahrt...

    Mal ganz davon abgesehen, dass derjenige jetzt und hier am Erklärungsort da ist, ob er noch einmal in der Lage ist später zu einem vergebenen Termin etwas zu erklären, weiß nur die Glaskugel...und die soll dann - polemisch - die Erfüllung des Dienstleistungsgedankens sein...?!

    Meinem Dienstleistungsauftrag komme ich in gleicher Weise nach wie mein Dienstherr mit seinem Auftrag zur ausreichenden Personal- und Sachausstattung.

    Das hieße also, dass du den Bürger, der bei Dir aufschlägt, demzufolge auch zu einem minimalen Anteil Deine Daseinsberechtigung entsprechend sichert, dafür verantwortlich machst, was der Dienstherr insgesamt großflächig und in Bezug auf Deine eigenen Befindlichkeiten verzapft hat...
    Alle Achtung...!

  • Vielleicht sollte man erwägen, diesen Thread in die Smalltalk-Rubrik zu verlegen.

    Hier geht es doch schon lange nicht mehr um neue Informationen zur Notariatsreform.

    Hier werden unterschiedliche Arbeitsweisen angeprangert, fachliche Fähigkeiten angezweifelt, über Dienstherren gemeckert und in vielen Fällen einfach Äpfel mit Birnen verglichen...

  • Hier werden unterschiedliche Arbeitsweisen angeprangert, fachliche Fähigkeiten angezweifelt, über Dienstherren gemeckert und in vielen Fällen einfach Äpfel mit Birnen verglichen...

    Das hat es Früher Als Die Welt Noch In Ordnung War (eingetragenes Warenzeichen) nicht gegeben. Daher passt das hier schon her...

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Vermutlich nicht nur dort:

    Radolfzeller warten neun Monate auf Antwort vom Grundbuchamt in Villingen-Schwenningen
    https://www.suedkurier.de/region/kreis-k…t372455,9976460

    Also das Klagen in diesem Artikel scheint mir recht schwäbisch zu sein.

    Denn in der Tat hat die Eigentumsumschreibung in der Regel nicht die höchste Priorität. Wichtig ist die schnelle Eintragung der AV und der evtl. Finanzierungsgrundschuld.

    Dann kann der Notar fällig stellen, es wird der Kaufpreis bezahlt und damit geht der Besitz über, die Schlüssel werden übergeben und die Käufer ziehen ein, verbunden mit Rechtssicherheit, dass sie auch sicher Eigentümer werden.

    Der Nachteil der verzögerten Umschreibung ist dann meist wirklich nur, dass die Versicherungen und die Grundsteuer vom Alteigentümer noch zu tragen sind, beides in der Regel niedrige dreistellige Beträge.

    9 Monate ist nicht schön, aber in meinen Augen kein Weltuntergang. Dauert in manch anderen Bundesländern auch so lange und juckt dort wenige.

    Wenn die AV oder die GS so lange dauern würden, dann wäre das echt übel.

    Aber mittlerweile muss ich sogar Kornwestheim loben. Anfänglich haben wir dort 6-8 Monate auf Abschriften von Bewilligungen oder Teilungserklärungen gewartet, jetzt sind wir bei ca. 3 Wochen, was für mich als Makler völlig ok ist.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Bukowski:

    Die Sicht ist nicht ganz richtig.

    Der Eigentümer haftet (unabhängig von Vereinbarungen im Innenverhältnis) noch weiter für diverse Dinge und muss auch weiterhin die Zahlung der Versicherungsbeiträge sowie ggf. auch der öffentlichen Lasten überenehmen.

    Weiteres Beispiel: Ich habe mal als Nachlasspfleger verkauft und dann hat der Käufer an den Gasleitungen gebastelt. Die Hausverwaltung hat natürlich weiterhin die durch mich vertretenen Erben in die Haftung genommen. Ich musste mich um die Gefahrenbeseitigung kümmern, obwohl der Übergang der Nutzen und Lasten (im Innenverhältnis!) längst erfolgt war. Aber das Eigentum war eben noch nicht umgeschrieben.

    Besonders schlimm wird es aber, wenn z.B. ein Käufer wegen Eigenbedarfs kündigen will. Das kann er nur, wenn er bereits Eigentümer ist.

    Es ist also nicht ganz so einfach, dass man die Eigentumsumschreibung getrost vernachlässigen oder auf die lange Bank schieben könnte.

    Ich kann und will mich nicht an solche Zustände gewöhnen. Das ist nicht das Deutschland oder die deutsche Verwaltung und Gerichtsbarkeit die ich haben möchte.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Besonders schlimm wird es aber, wenn z.B. ein Käufer wegen Eigenbedarfs kündigen will. Das kann er nur, wenn er bereits Eigentümer ist.


    Gerade für diesen klassischen Fall der eiligen Eigentumsänderung wird der Grundbuchsachbearbeiter den Fall auf Nachfrage vorziehen.


    ....Löblich, aber es kann ja nicht Dauerzustand sein, dass man erst mal "nachfragen" muss...

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Sollte man meinen. Ich denke aber, dass Personalausstattung und Antragsmenge eine andere Verfahrensart zumindest mittelfristig nicht zulassen werden. Sonst geht's halt auf Kosten anderer eiliger Anträge.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Besonders schlimm wird es aber, wenn z.B. ein Käufer wegen Eigenbedarfs kündigen will. Das kann er nur, wenn er bereits Eigentümer ist.

    Gerade für diesen klassischen Fall der eiligen Eigentumsänderung wird der Grundbuchsachbearbeiter den Fall auf Nachfrage vorziehen.

    ....Löblich, aber es kann ja nicht Dauerzustand sein, dass man erst mal "nachfragen" muss...


    Was tatsächlich (bei beiden zentralen Grundbuchämtern die ich kennen gelernt habe) nicht (oder zumindest fast nie) klappt, ist, den eiligen Umschreibungsfall von Anfang an hochzustufen. Es bedarf somit leider einer Nachfrage. Vorziehen ist aber in solchen Fällen immer nötig - auch wenn die Umschreibungszeit vielleicht nur zwei Monate wäre.

  • Es besteht hier schon seit Längerem eine gewisse Neigung, unhaltbare Zustände schön zu reden. Der Justizgewährungsanspruch unterscheidet nicht zwischen "eilig" und "nicht eilig". Bereits die Chuzpe, hiernach zu unterscheiden, ist an sich schon eine Frechheit.

    Ein Saustall ist ein Saustall, auch wenn die Leute am Grundbuchamt für ihn nichts können und ich frage mich ernsthaft, weshalb man Zustände verteidigt, für die man selbst nichts kann und die man demzufolge auch nicht zu verantworten hat. Nibelungen- oder Vasallentreue?

  • Es besteht hier schon seit Längerem eine gewisse Neigung, unhaltbare Zustände schön zu reden. Der Justizgewährungsanspruch unterscheidet nicht zwischen "eilig" und "nicht eilig". Bereits die Chuzpe, hiernach zu unterscheiden, ist an sich schon eine Frechheit


    Mit Verlaub, das ist völliger Blödsinn. Jeder Mensch macht eilige Dinge zuerst. Die Priorisierung am Grundbuchamt ist das einzig wahre. Sie gab es auf dem Notariat schon immer und zweifellos auch in anderen Bundesländern. Und zwar ganz unabhängig vom "Überlastungsgrad".

    Einmal editiert, zuletzt von Alpinschussel (5. Dezember 2018 um 18:56) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Es besteht hier schon seit Längerem eine gewisse Neigung, unhaltbare Zustände schön zu reden. Der Justizgewährungsanspruch unterscheidet nicht zwischen "eilig" und "nicht eilig". Bereits die Chuzpe, hiernach zu unterscheiden, ist an sich schon eine Frechheit


    Mit Verlaub, das ist völliger Blödsinn. Jeder Mensch macht eilige Dinge zuerst. Die Priorisierung am Grundbuchamt ist das einzig wahre. Sie gab es auf dem Notariat schon immer und zweifellos auch in anderen Bundesländern. Und zwar ganz unabhängig vom "Überlastungsgrad".

    Ich wüsste nicht, weshalb das von mir Gesagte "völliger Blödsinn" sein sollte. Es ist schon ein Unterschied, ob ich Eiliges am Tag des Eingangs oder nur wenig später und das nicht so Eilige dann nach einer Woche erledige oder ob ich zu dem Eiligen zwei Monate und zu dem nicht Eiligen dann ein Jahr brauche. Wir diskutieren hier über unhaltbare Zustände, die schöngeredet werden, weil man Eiliges ja vorziehe. Als ob das in der Sache irgend etwas ändern würde!

  • Es besteht hier schon seit Längerem eine gewisse Neigung, unhaltbare Zustände schön zu reden. Der Justizgewährungsanspruch unterscheidet nicht zwischen "eilig" und "nicht eilig". Bereits die Chuzpe, hiernach zu unterscheiden, ist an sich schon eine Frechheit


    Mit Verlaub, das ist völliger Blödsinn. Jeder Mensch macht eilige Dinge zuerst. Die Priorisierung am Grundbuchamt ist das einzig wahre. Sie gab es auf dem Notariat schon immer und zweifellos auch in anderen Bundesländern. Und zwar ganz unabhängig vom "Überlastungsgrad".

    Ich wüsste nicht, weshalb das von mir Gesagte "völliger Blödsinn" sein sollte. Es ist schon ein Unterschied, ob ich Eiliges am Tag des Eingangs oder nur wenig später und das nicht so Eilige dann nach einer Woche erledige oder ob ich zu dem Eiligen zwei Monate und zu dem nicht Eiligen dann ein Jahr brauche. Wir diskutieren hier über unhaltbare Zustände, die schöngeredet werden, weil man Eiliges ja vorziehe. Als ob das in der Sache irgend etwas ändern würde!


    Natürlich ist es völliger Blödsinn.
    Wenn man keine Ahnung hat, wie es bei den Behörden wirklich aussieht und auch das sonstige "drumrum" nicht kennt, wäre es besser, einfach mal die Klappe zu halten, statt ständig den selben destruktiven Mist zu wiederholen, der auch keinem hilft.
    Zugegebenermaßen wiederhole ich mich hier ebenfalls, aber das kann man einfach nicht so stehen lassen.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

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