Ja, wie bei diesem Schwachsinn mit den virtuellen Gläubigerversammlungen ...
Das fand/finde ich gut. Also nicht die kurze Frist, sondern die die Möglichkeit der Durchführung. Jedenfalls wenn sie im Ermessen des Gerichts ist.
Na dann viel Spaß, bei uns scheitert es vermutlich schon an der stabilen Internetverbindung, wir sind öfter mal offline. Bei Aktionärsversammlungen erhalten die Aktionäre wie bei Bayer dann wohl kein Rederecht, abgestimmt wird vorher schriftlich. Wie läuft das bei uns?