Habe in einem Nachlassverfahren die Kündigung des Vermieters gemäß "§ 580 BGB", müsste wohl richtig § 564 BGB heißen, erhalten, mit der Bitte den Eingang zu bestätigen.
Alle mir bekannten Erben haben ausgeschlagen.
Was würdet ihr hier tun?
Einfach nur den Eingang bestätigen. Oder darauf hinweisen, dass die Kündigung gegenüber dem Erben erfolgen muss und dass alle bekannten Erben ausgeschlagen haben und Wirksamkeit nur im Erbscheinsverfahren geprüft wird.