Beförderung

  • Interessant an § 9 BeamtStG ist übrigens, dass auf das Alter offensichtlich Rücksicht genommen werden darf.

    Für die Ernennung (zum Beamten) sind Höchstaltersgrenzen ja auch usus. Für Beförderungen allerdings ist durch die Rechtsprechung die Orientierung nach dem Dienstalter ja längst passé (was allerdings mitunter auch gerne ignoriert wird).

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Interessant an § 9 BeamtStG ist übrigens, dass auf das Alter offensichtlich Rücksicht genommen werden darf.


    Was bedeutet diese Rücksichtnahme konkret? Werden dann z. B. jüngere Kollegen mit kleinen Kindern eher befördert, weil so sozial ausgeglichen werden soll?
    Älteren und daher logischerweise biologisch regelmäßig weniger leistungsfähigen Kollegen regelmäßig höhere Leistungen zu attestieren, wäre dagegen ja unsinnig vor dem Hintergrund des Leistungsgedankens.

  • Lt. Rechtsprechung darf eindeutig nur nach Leistung befördert werden:wechlach:
    Wie Leistung nach Ansicht der Kollegen definiert werden soll, wie diese überprüft werden kann und welche Alternativen es zur Notenbeförderung gibt, wären interessante Punkte für einen -neuen- Thread.
    Den jungen Kollegen grundsätzlich mehr Leistung zu unterstellen als den älteren, halte ich jedenfalls für eine gewagte Unterstellung.
    Und dass das LG Kollegen auf der Überholspur gelegentlich ausbremst, ist nicht immer falsch, da es Behördenleiter geben soll, die ihre Leute grundsätzlich besser beurteilen als andere.

  • Interessant sind auch die Erzählungen von Kollegen, in denen es hieß, das LG habe angerufen und nahegelegt, die Bewerbung zurückzuziehen, denn man "sei noch nicht dran" und wenn die Bewerbung nicht zurückgezogen werde, würde man "runtergestuft" werden.

    Die jeweiligen Kollegen stehen dann als Einzelkämpfer auf weiter Flur und ziehen die Bewerbung zurück, um nicht noch 2 Jahre länger auf eine Beförderung warten zu müssen. Das kann es doch eigentlich auch nicht sein, oder? Eine Ablehnung müsste doch (ggf. anfechtbar) begründet werden... Und auch die angedrohte Runterstufung wäre angreifbar, zumindest theoretisch...

    Auch wenn ich für diesen Beitrag Schelte kriegen werde, würde mich erstmal der genaue Wortlaut des LG interessieren.
    Hier - und ich denke in anderen BL auch - gibt es Anforderungsprofile für jede Besoldungsstufe. Wenn einer als A9er super ist und befördert wird, würde er kurz nach der Beförderung i. d. R. nicht wieder ein "super" bekommen, da die Anforderungen an ihn als jetzt A10 gestiegen sind. Das heißt nicht, dass er jetzt schlechter arbeitet, sondern nur die jetzt höheren Anforderungen nicht mehr in dem Maße erfüllt wie die Anforderungen an A9-Beamte. Klingt erstmal nach einer Runterstufung und wird von vielen auch so empfungen, wenn man sich als Beurteiler nicht Zeit und Mühe aufbringt, das anschaulich zu erklären. (Plakativ gesagt: bei einem Erstklässler gibt's vielleicht für das kleine Einmaleins ein Bienchen, in der zweiten Klasse reicht das dann aber nicht mehr. Ohne dass das Kind dümmer oder schlechter geworden ist).
    Wenn der Fall aber so ist, dass jemand relativ frisch befördert wurde (sagen wir vor drei Jahren) lohnt es sich oft, noch ein, zwei Jahre ins Land gehen zu lassen, in denen man seine Leistungen noch steigern kann.

    Ich glaube durchaus, dass es Verwaltungen gibt, die die Leute so unter Druck setzen und einfach nach "dran sein" befördern und schon die Bewerbung als Frechheit empfinden. Das finde ich auch nicht gut.
    Aber dennoch könnte der Rat, eine Bewerbung zurückzuziehen, nicht immer etwas mit bösem Willen zu tun haben, sondern das eine oder andere Mal auch vernünftig sein.
    (Ich habe noch nie jemandem geraten, die Bewerbung zurückzunehmen, einfach weil ich denke, das muss der Bewerber selbst erkennen.)
    Welcher Fall bei den genannten Beispielen vorliegt, weiß ich natürlich nicht. Aber beide Varianten sind möglich, deshalb sollte man nicht vorschnell urteilen.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • @ Sonntagskind:

    Hinkt dein Grundschulbeispiel nicht dann, wenn man nach der Beförderung das vorherige Pensum 1:1 fortführt?

    Denn wenn man auch in der 2. Klasse immer nur das kleine 1x1 macht, kann man nun nicht plötzlich sagen, dass das nun schlechter als in der 1. Klasse sein soll.

  • @ Sonntagskind:

    Hinkt dein Grundschulbeispiel nicht dann, wenn man nach der Beförderung das vorherige Pensum 1:1 fortführt?

    Denn wenn man auch in der 2. Klasse immer nur das kleine 1x1 macht, kann man nun nicht plötzlich sagen, dass das nun schlechter als in der 1. Klasse sein soll.

    Du hast recht, das Beispiel hinkt. Mir fiel nur auf die Schnelle kein besseres ein.
    Schlechter Einstieg, aber jetzt bleibe ich bei dem blöden Vergleich:
    vielleicht, dass der Zweitklässler zwar nur die Zahlen bis 100 rechnet, aber die bis 1000 können muss, was aber selten abgefragt wird?
    Klar wird das kleine 1x1 später nicht schlechter oder gar falsch, es ist aber dann nur noch Basisleistung und keine für ein Bienchen.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Sonntagskind
    Dein Beispiel hinkt immer noch, da du unterstellst, dass mit der höheren Beförderungsstufe auch mehr Leistung abgefragt wird.
    Gerade bei uns Rpfl. ( im Gegensatz zu vielen Verwaltungen) hat die Beförderungsstufe aber i.d. Regel rein garnichts mit dem Tätigkeitsfeld zu tun.
    Du musst Grundbuchsachen, Versteigerungssachen o.ä. vom ersten Tag deines Pensums bis zur Pensionierung immer gleich gut und möglichst richtig machen. Niemand nimmt dir die Verantwortung als "Anfänger" ab. Engagierte und kluge Köpfe gibt es nach einigen Jahren Praxis in allen Beförderungsgruppen, ebenso Luschen. Die Bewertung von Leistung ist somit sehr schwierig.

  • Als Beispiel für gesteigerte Leistungsanforderungen nach einer Beförderung könnte man den Aufstieg einer Fußballmannschaft von der Dritten in die Zweite Liga nennen. Auch in der Zweiten Liga dauert ein Spiel nur 2 x 45 Minuten, es gibt nur einen Ball und zwei Tore. Dennoch muss sich jeder einzelne Spieler an den neuen Anforderungen der zweiten Liga messen lassen.
    Der Vorteil eines Rechtspflegers ist dabei der, dass man nur selten absteigt. Wie selbstverständlich nehmen das alle in Kauf. Mancher empfindet es allerdings schon als Abstieg, wenn er nicht aufsteigt, obwohl alle um ihn herum gerade ihn für den ersten Abstiegskandidaten halten.

  • Sonntagskind
    Dein Beispiel hinkt immer noch, da du unterstellst, dass mit der höheren Beförderungsstufe auch mehr Leistung abgefragt wird.
    Gerade bei uns Rpfl. ( im Gegensatz zu vielen Verwaltungen) hat die Beförderungsstufe aber i.d. Regel rein garnichts mit dem Tätigkeitsfeld zu tun.
    Du musst Grundbuchsachen, Versteigerungssachen o.ä. vom ersten Tag deines Pensums bis zur Pensionierung immer gleich gut und möglichst richtig machen. Niemand nimmt dir die Verantwortung als "Anfänger" ab. Engagierte und kluge Köpfe gibt es nach einigen Jahren Praxis in allen Beförderungsgruppen, ebenso Luschen. Die Bewertung von Leistung ist somit sehr schwierig.


    Was Sonntagskind sagen möchte, ist dass in Berlin bei gleicher Leistung und Tätigkeit durch die unterschiedlichen Anforderungsprofile ein A9'er besser beurteilt wird wie ein A10'er.

  • Hier wird das mit der Absenkung der Beurteilung auch praktiziert: Ich hatte bei meiner Bewerbung auf A 11 eine Besserung Beurteilung als 3 Monate später mit A 11 bei der Regelbeurteilung und das bei gleicher Arbeit. Naja, interessiert mich nicht mehr wirklich..

  • Sonntagskind Dein Beispiel hinkt immer noch, da du unterstellst, dass mit der höheren Beförderungsstufe auch mehr Leistung abgefragt wird. Gerade bei uns Rpfl. ( im Gegensatz zu vielen Verwaltungen) hat die Beförderungsstufe aber i.d. Regel rein garnichts mit dem Tätigkeitsfeld zu tun. Du musst Grundbuchsachen, Versteigerungssachen o.ä. vom ersten Tag deines Pensums bis zur Pensionierung immer gleich gut und möglichst richtig machen. Niemand nimmt dir die Verantwortung als "Anfänger" ab. Engagierte und kluge Köpfe gibt es nach einigen Jahren Praxis in allen Beförderungsgruppen, ebenso Luschen. Die Bewertung von Leistung ist somit sehr schwierig.

    Das ist aber - wie Dirk auch schreibt - die Vorgabe, die ich anhand der Beurteilungsprofile bekomme und die ich umsetzen muss. Und ich finde das eigentlich auch ganz überzeugend. Das Beispiel von Mitwisser erklärt es besser als meins. Obwohl man die gleiche Arbeit ausführt, erwartet man mehr. (Daher auch keine Absenkung, wie störtebecker es nennt).
    Klar lässt sich die Leistung schwer bewerten beim Rpfl. wg. der Unabhängigkeit, aber es spielen ja auch andere Faktoren rein als der rechtliche Inhalt der Entscheidung, z. B. wie drückt er sich aus, wie ist die Teamarbeit etc. Und das sind Dinge, bei denen ich von alten Hasen natürlich mehr verlangen kann als von einem Frischling.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.


  • Das ist aber - wie Dirk auch schreibt - die Vorgabe, die ich anhand der Beurteilungsprofile bekomme und die ich umsetzen muss. Und ich finde das eigentlich auch ganz überzeugend. Das Beispiel von Mitwisser erklärt es besser als meins. Obwohl man die gleiche Arbeit ausführt, erwartet man mehr. (Daher auch keine Absenkung, wie störtebecker es nennt).
    Klar lässt sich die Leistung schwer bewerten beim Rpfl. wg. der Unabhängigkeit, aber es spielen ja auch andere Faktoren rein als der rechtliche Inhalt der Entscheidung, z. B. wie drückt er sich aus, wie ist die Teamarbeit etc. Und das sind Dinge, bei denen ich von alten Hasen natürlich mehr verlangen kann als von einem Frischling.

    Ich wurde nach der Beförderung runtergestuft obwohl ich faktisch kurz danach mehr gemacht habe, weil "das ist immer so".

  • Krasse Beispiele von Ungerechtigkeiten gibt es bestimmt viele.
    Eins davon:
    Kollege X. kommt nach 5 Jahren Verwaltung beim OLG ans Amtsgericht und macht zum ersten Mal in der Praxis ein Rechtspflegerpensum.
    Kollege Y., der schon einige Jährchen ein ähnliches Pensum bearbeitet hilft dem X. bei der Einarbeitung .

    Beide hatten den gleichen Dienstrang ,aber X. bekam weiterhin sein sehr gut und wurde ratz fatz befördert . Y. guckte in die Röhre.

    Da kann man dann entweder vor Wut in die Tischkante beissen oder in dumpfe Schwermut verfallen oder seine Arbeithaltung anpassen und seinen Lebensschwerpunkt anderweitig setzen.


  • Auch wenn ich für diesen Beitrag Schelte kriegen werde, würde mich erstmal der genaue Wortlaut des LG interessieren.

    "Ich rate Ihnen, die Bewerbung daher zurückzunehmen und auf nächstes Jahr zu hoffen." - "Hmmm jaaaa... aber eigentlich möchte ich die nicht zurückziehen, sieht ja auch doof aus in der P-Akte." - "Tja, dann werden wir Sie wohl runterstufen müssen."

    Zitat

    Wenn einer als A9er super ist und befördert wird, würde er kurz nach der Beförderung i. d. R. nicht wieder ein "super" bekommen, da die Anforderungen an ihn als jetzt A10 gestiegen sind. Das heißt nicht, dass er jetzt schlechter arbeitet, sondern nur die jetzt höheren Anforderungen nicht mehr in dem Maße erfüllt wie die Anforderungen an A9-Beamte.


    Die mir bekannten Fälle betreffen A9-Beamte, die (das Dienstalter betrachtend und unter Berücksichtigung der "Konkurrenz" mit A9, also mehr oder weniger im Vergleich mit anderen Beamten der gleichen Beförderungsstufe) wirklich überzeugende, beständige Höchstleistungen bringen, teamfähig sind, sich ausdrücken können und sich auch ansonsten dienstlich gut bis vorbildlich verhalten.
    Das Herabstufen nach einer Beförderung (hier bekannt als "Hammer Welle") kann ich sogar mehr oder weniger nachempfinden, schließlich ist es - wie Mitwisser wirklich treffend beschreibt - quasi ein "Aufstieg" in eine "höhere Liga". Nicht verstehen kann ich es, dass fähigen, motivierten Beamten auf diesem Wege auch ein Stück weit die Motivation genommen wird - eben unter der Androhung einer Herabstufung (und damit einem weiteren Zuwarten auf die Beförderung, als es jetzt ohnehin schon der Fall wäre).

    Zitat

    Ich glaube durchaus, dass es Verwaltungen gibt, die die Leute so unter Druck setzen und einfach nach "dran sein" befördern und schon die Bewerbung als Frechheit empfinden. Das finde ich auch nicht gut.
    Aber dennoch könnte der Rat, eine Bewerbung zurückzuziehen, nicht immer etwas mit bösem Willen zu tun haben, sondern das eine oder andere Mal auch vernünftig sein.
    (Ich habe noch nie jemandem geraten, die Bewerbung zurückzunehmen, einfach weil ich denke, das muss der Bewerber selbst erkennen.)
    Welcher Fall bei den genannten Beispielen vorliegt, weiß ich natürlich nicht. Aber beide Varianten sind möglich, deshalb sollte man nicht vorschnell urteilen.



    Wenn es einem plausibel nahegelegt wird, dass man zwar gute Leistungen erbringt, diese aber noch nicht für eine Beförderung reichen, dann dürfte das ja auch bereits in der Beurteilung zum Ausdruck kommen. Diese Verfahrensweise ist auch verständlicher und transparenter. Es macht einen Unterschied, ob man mit dem eigenen GL spricht, der einem sagt "Vom LG haben wir die Mitteilung erhalten, dass aufgrund der guten Bewerber nur eine Aussicht auf Beförderung für die besteht, die eine Beurteilung mit 'gut' oder besser erhalten haben. Mit Ihrem vollbefriedigend obere Grenze mit Sternchen haben Sie daher keine Aussicht auf eine Beförderung. Vielleicht wäre es dann auch sinnvoll, die Bewerbung zurückzuziehen..."
    oder ob das LG anruft und sagt "Zieh zurück, sonst stufen wir dich runter"
    ...das sind zwei verschiedene paar Schuhe, auch wenn das Ergebnis das selbe ist. Es lässt einem zumindest die Illusion der freien Wahl zwischen "Bewerbung zurückziehen" und "Bewerbung aufrecht erhalten".

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Es kann u.U. für den Kandidaten sogar sinnvoll sein, eine Bewerbung zurückzuziehen. Neben dem positiven Ausschärfungskritrium der "früheren" besseren Note (mein Konkurent war eher "gut" als ich), gibt es auch das negative Ausschärfungskritrium der Stagnation (ich bin 5x hintereinander mit "befriedigend" beurteilt worden, mein Konkurent nur 1x).

    Bei gleicher Note zum Zeitpunkt der Vergabe der Beförderungsstelle kann einen Beamten ein nachgewiesenermaßen langes Verharren auf der niedrigen Vornote zum Nachteil gereichen.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

    2 Mal editiert, zuletzt von Spaltenmuckel (20. August 2013 um 14:24) aus folgendem Grund: berichtigt

  • Also wenn ich das so alles lese:

    1) Wenns nicht zum :heul: wäre, wäre es zum :wechlach:

    2) Außer Beamten dürfte dat keiner verstehen...:teufel:

  • [QUOTE=Sonntagskind;897521...Ich habe noch nie jemandem geraten, die Bewerbung zurückzunehmen, einfach weil ich denke, das muss der Bewerber selbst erkennen...[/QUOTE]


    Ich schon (was den Bewerber vor einer Rückstufung gerettet hat), einfach weil ich denke, dass der Bewerber die Beurteilungs- und Beförderungsrichtlinien unmöglich selbst durchschauen, geschweige denn nachvollziehen, m.a.W. er nichts selbst erkennen kann und man ihn nicht ins offene Messer laufen lassen sollte.


  • Ich schon (was den Bewerber vor einer Rückstufung gerettet hat)



    Kein mir einer mal erklären, warum man in dem Fall zurückgestuft werden sollte? Man leistet doch keine schlechtere Arbeit, nur weil man sich auf ein höheres Amt bewirbt (oder die Bewerbung eben nicht zurücknimmt). Die Leistung ändert sich doch nicht, egal, ob man die Bewerbung aufrecht erhält oder nicht. Das empfinde ich einfach als willkürlich. Es wird Druck aufgebaut, der sich rein sachlich nicht wirklich begründen lässt - aus meiner Sicht.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich schon (was den Bewerber vor einer Rückstufung gerettet hat)

    Kein mir einer mal erklären, warum man in dem Fall zurückgestuft werden sollte? Man leistet doch keine schlechtere Arbeit, nur weil man sich auf ein höheres Amt bewirbt (oder die Bewerbung eben nicht zurücknimmt). Die Leistung ändert sich doch nicht, egal, ob man die Bewerbung aufrecht erhält oder nicht. Das empfinde ich einfach als willkürlich. Es wird Druck aufgebaut, der sich rein sachlich nicht wirklich begründen lässt - aus meiner Sicht.

    Das frage ich mich auch gerade... :gruebel:
    Entweder die Beurteilung reicht für die Beförderung oder eben nicht. Zurückzustufen, weil man sich beworben (!) hat, find ich äußerst bedenklich. Hat der örtliche PR mal dazu ein Wort verloren? War überhaupt jemand mal beim PR?

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

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