Guten Tag,
ich bin relativ neu im Betreuungsrecht (und auch hier im Forum) und habe ein Problem, was im Kollegenkreis unterschiedlich gelöst wird.
Es handelt sich um eine Betreuungsverfahren mit Vermögenssorge. Der Betreuer hat eine Rechnungslegung erstellt und durch den Rechtspfleger wurde zur Rechnungslegung ein Prüfvermerk (Prüfbericht) erstellt. Es gab Beanstandungen. Der Prüfvermerk ist noch nicht erledigt.
1 Monat danach wurde die Betreuung aufgehoben und der Betreuer aufgefordert noch eine Schlussrechnung zu erstellen. Für den Zeitraum der Schlussrechnungslegung wurde durch den ehemaligen Betreuten auf SRL verzichtet (Entlastungserklärung). Der Prüfvermerk zur vorherigen Rechnungslegung ist noch nicht erledigt. Dies will der Betreuer auch nicht mehr machen, da er der Meinung ist, dass ja Entlastung erteilt wurde und für ihn keine Pflicht mehr besteht.
Ich bin unsicher und benötige einfach ein paar Meinungen.