Eintragung des Buchstaben ć

  • Du kannst ihn in word aus der Sonderzeichenliste herausholen (einfügen Symbol, dort suchen), kopieren und dann versuchen, das Kopierte in SolumStar einzufügen (Ctrl V / Strg V). Bei manchen Zeichen funktioniert das.

    Wenn es nicht funktioniert, kannst Du Dir überlegen, ob Du die IT-Verwaltung Deines Landes ohne Ergebnis damit nerven oder einfach "c" eintragen willst.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich weiß noch, daß einige dieser "Sonderbuchstaben" über bestimmte Tastenkombinationen in SolumSTAR eintragbar sind, aber nicht mehr, welche. Ggf. bei der IT-Stelle nachfragen. Nicht alle möglichen sollten wegen technischer Folgeprobleme (insbes. externe Anzeige) aber auch benutzt werden, weshalb das Wissen nicht weit verbreitet wurde.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Vielleicht sollte man der IT-Verwaltung mal das ewige Geschwafel von der dienenden Funktion des Grundbuchs um die Ohren hauen ... das ist doch eigentlich ein Armutszeugnis.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich weiß noch, daß einige dieser "Sonderbuchstaben" über bestimmte Tastenkombinationen in SolumSTAR eintragbar sind, aber nicht mehr, welche.


    Das funktioniert nicht, da dieses Zeichen kein Teil des (extended) ASCII Codes ist. Und selbst die offiziellen extended ASCII Codes, die mit Word funktionieren (Alt + Zahl zwischen 1 und 255), funktionieren mit SOLUM nur teilweise.

  • Hallo zusammen, ich häng mich hier noch mal dran,

    hat sich in der letzten Zeit nun bereits eine Möglichkeit gefunden in der Beteiligtenverwaltung und bei der Arbeit mit SolumStar die Sonderzeichen wie z.b. das ć oder so ein "s mit Hütchen" umzusetzen??? Ich bin geplagt von serbischen oder kroatischen Erwerbern und einem Notar der auf exakte Eigentümereintragung besteht. :(

    Ich hab es schon mit dem Umweg über Word oder Tastenkombinationen aus "ascii- und ansi-code-Tabellen" versucht, leider immer nur mit dem Ergebnis, das mich der Hinweis "ACHTUNG, UNGÜLTIGES ZEICHEN" anspringt. :mad:

    :klugscheiIch kann, weil ich will was ich muss! (E. Kant)

  • Meines Wissens nicht. Ich würde mal mit dem Notar telefonieren und ihn bitten, förmliche Fassungsbeschwerde einzulegen mit dem Ziel der Berichtigung im Grundbuch. Du kannst natürlich nicht abhelfen (wie auch?). Deswegen muss dann das OLG entscheiden ... mit etwas Glück für die Beteiligten kommt dann eine Entscheidung.

    Es wäre vor allem deswegen schön, weil man das beim kommenden Datenbankgrundbuch endlich mal berücksichtigen könnte.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Wie wäre es mit dem Hinweis, dass die Erwerber leider nicht erwerben können, weil nichts Falsches eingetragen werden kann, die Eintragung des Richtigen wegen eines jedenfalls insoweit untauglichen Programms nicht möglich ist und eine Eintragung im Grundbuch von Hand nicht mehr erfolgen kann?

    Denn das wäre ja die eigentliche Konsequenz und würde die Verantwortlichkeiten dorthin verschieben, wo sie auch hingehören.

  • Danke für die Antworten,
    ich hatte zwischenzeitlich auch bereits mit dem IT-Dezernat beim OLG telefoniert. Dort wird jedoch, unter Bezug auf eine Entscheidung des LG Bückeburg vom 09.02.2009, kein Handlungsbedarf gesehen.
    Nach diesem Beschluss kann die Eintragung der fremden Zeichen abgelehnt werden, so nach dem Motto: ...in ein deutsches Grundbuch kommen nur deutsche Buchstaben....

    So richtig zufriedenstellend finde ich das Ergebnis zwar nicht, denn das é z.B. bei "René" ist ja auch kein deutscher Buchstabe und da kommt niemand auf die Idee die Eintragung abzulehnen.

    Allerdings wurde mir vom OLG auch der Hinweis gegeben, ich solle die Eintragung möglichst nicht "wegen technischer Undurchführbarkeit" ablehnen. Mal schauen was der Notar nun für eine Idee hat ;)

    :klugscheiIch kann, weil ich will was ich muss! (E. Kant)

  • Danke für die Antworten,
    ich hatte zwischenzeitlich auch bereits mit dem IT-Dezernat beim OLG telefoniert. Dort wird jedoch, unter Bezug auf eine Entscheidung des LG Bückeburg vom 09.02.2009, kein Handlungsbedarf gesehen.
    Nach diesem Beschluss kann die Eintragung der fremden Zeichen abgelehnt werden, so nach dem Motto: ...in ein deutsches Grundbuch kommen nur deutsche Buchstaben....

    So richtig zufriedenstellend finde ich das Ergebnis zwar nicht, denn das é z.B. bei "René" ist ja auch kein deutscher Buchstabe und da kommt niemand auf die Idee die Eintragung abzulehnen.

    Allerdings wurde mir vom OLG auch der Hinweis gegeben, ich solle die Eintragung möglichst nicht "wegen technischer Undurchführbarkeit" ablehnen. Mal schauen was der Notar nun für eine Idee hat ;)


    Warum wundert mich diese Auskunft nicht? ;)

    Noch eine vielleicht abseitige Idee von jemandem, der noch nie eine Eintragung gemacht hat: Geht bei der Eintragung ein Zusatz wie "(Schreibweise des Namens im Original mit Akzent beim Buchstaben c)" ?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Kann man nicht mit der "Akzent"-Taste den Akzent hinter den Buchstaben setzen?

    "c´"

    Sieht natürlich nicht so toll aus aber so kann der Leser vielleicht erahnen, was gemeint ist.

    Nachtrag:
    Oder besser:
    Man schreibt erst den Namen mit normalem "c" und gibt diesen Baustein ins GB. Danach öffnet man einen Freitext-Baustein und gibt damit nur den Akzent (ohne Buchstaben) "´" an der Stelle des eben eingefügten Bausteins ins GB und verschiebt den Akzent dann an die richtige Stelle.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • "Allerdings wurde mir vom OLG auch der Hinweis gegeben, ich solle die Eintragung möglichst nicht "wegen technischer Undurchführbarkeit" ablehnen."


    Warum denn eigentlich nicht? Weil dann mehr Arbeit auf das ohnehin überlastetete (und das meine ich nicht ironisch!) IT-Dezernat zukommen könnte? Dann darf der zuständige Dezernent eben kein "Radfahrer" sein. Statt nach oben zu buckeln und nach unten zu treten könnte er ja auch mal mit Brust raus, Bauch rein beim Präsidenten vorstellig werden, damit dieser seine bereits längere Zeit gezeigte Lethargie abschüttele und seinerseits beim Minister vorstellig würde. Vielleicht würde es ja helfen, Fakten am intriganten Ministeriumsapparat vorbei an den Mann zu bringen. Aber solange nicht einmal der Versuch unternommen wird... ist eben der Rechtspfleger gefragt!:teufel:

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wie ich schon sagte:

    Die richtige Eintragung ist nicht möglich und eine falsche darf nicht erfolgen.

    Wo ist aus Sicht des Grundbuchamts also das Problem?

    Der von Ulf aufgezeigt Weg müsste funktionieren. Nicht die Technik ist also das Problem, sondern allenfalls unsere mangelnde Kreativität :ironie:

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Nachtrag:
    Oder besser:
    Man schreibt erst den Namen mit normalem "c" und gibt diesen Baustein ins GB. Danach öffnet man einen Freitext-Baustein und gibt damit nur den Akzent (ohne Buchstaben) "´" an der Stelle des eben eingefügten Bausteins ins GB und verschiebt den Akzent dann an die richtige Stelle.

    Hab ich schon gemacht, wenn der Buchstabe anders nicht darzustellen war. Klappt ganz gut.

    "Allerdings wurde mir vom OLG auch der Hinweis gegeben, ich solle die Eintragung möglichst nicht "wegen technischer Undurchführbarkeit" ablehnen."


    Warum denn eigentlich nicht? Weil dann mehr Arbeit auf das ohnehin überlastetete (und das meine ich nicht ironisch!) IT-Dezernat zukommen könnte? Dann darf der zuständige Dezernent eben kein "Radfahrer" sein. Statt nach oben zu buckeln und nach unten zu treten könnte er ja auch mal mit Brust raus, Bauch rein beim Präsidenten vorstellig werden, damit dieser seine bereits längere Zeit gezeigte Lethargie abschüttele und seinerseits beim Minister vorstellig würde. Vielleicht würde es ja helfen, Fakten am intriganten Ministeriumsapparat vorbei an den Mann zu bringen. Aber solange nicht einmal der Versuch unternommen wird... ist eben der Rechtspfleger gefragt!:teufel:

    Stimme ich Dir zu. Vor allem, wenn ich an die sorbischen "Sonderzeichen" denke (und das nicht nur im GB, sondern auch im HR).
    Wie machen das eigentlich die Kollegen in Sachsen, klappt das da?

    and the night is full of hunters
    (The Beauty of Gemina - Hunters)

  • Kann man nicht mit der "Akzent"-Taste den Akzent hinter den Buchstaben setzen?

    "c´"

    Sieht natürlich nicht so toll aus aber so kann der Leser vielleicht erahnen, was gemeint ist.

    Nachtrag:
    Oder besser:
    Man schreibt erst den Namen mit normalem "c" und gibt diesen Baustein ins GB. Danach öffnet man einen Freitext-Baustein und gibt damit nur den Akzent (ohne Buchstaben) "´" an der Stelle des eben eingefügten Bausteins ins GB und verschiebt den Akzent dann an die richtige Stelle.


    Ja freilich sonst noch was:gruebel:

    Blöderweise wird genau das die offizielle Lösung sein bzw. werden.
    Lustigerweise ist es beim á überhaupt kein Problem :wechlach:

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