Ich wärme dieses "Kontopfändung und Insolvenz" Thema auch mal wieder auf:
Z.B.: Eröffnung Inso, Kontostand im Soll, Bank kündigt das P-Konto und meldet Forderung an.
Danach werden noch Sozialleistungen an Bank gezahlt und dort auf internem Verwahrkonto verbucht und "gesperrt", wegen:
1. Entgegennahme auch bei gekündigtem KOnto zulässig (BGH XI ZR 21/06)
2. Keine Auszahlung, da noch 2 "alte" Kontopfändungen aus Zeit vor Insolvenzeröffnung und somit Verstrickung (BGH IX ZR 40/17 siehe oben...)
Wie löst man so etwas ?
1. Meines Erachtens ist der Auszahlungsanspruch gegen die Bank eigentlich Insolvenzmasse, d.h., wenn dieser Anspruch nicht freigegeben, müsste Insolvenzverwalter die entsprechenden Vollstreckungs-Erinnerungen einlegen und anschließend würde der Betrag an die Masse gezahlt. Und von dort dann an Schuldner, da Sozialleistung für laufenden Monat.
2. Falls Freigabe erteilt wird, kann Schuldner Antrag stellen ?
3. Oder gibt nicht der BGH IX ZR 40/17 den vollstreckenden Stellen selbst (oder doch dem Insolvenzgericht ?) die Möglichkeit von Amts wegen tätig zu werden, wenn Sachverhalt bekannt.
4. Könnten natürlich die beteiligten Gläubiger "vernünftigerweise" die Pfändungen zurücknehmen.
Gibt es für solche Fälle mittlerweile ein in der Praxis erprobtes Standardvorgehen ?