Ich wimmele hier niemanden ab, sondern erkläre den Leuten, warum sie in dem oder dem Fall keinen Beratungshilfeschein bekommen - so sie mir denn zuhören wollen. Und wer sagt: "Das hätte ich aber gerne schriftlich.", bekommt auch einen Beschluss in die Hand gedrückt oder zugeschickt. Aber eben nur dann.
Habe ich auch gemacht. Und dann flatterten - auch bei Kollegen - Dienstaufsichtsbeschwerden rein, wir hätten abgewimmelt oder auch "einfach nicht erteilt". Wir haben dann entschieden, dass wir die Leute auf dem Antrag unterschreiben lassen, dass sie den Antrag zurücknehmen. Nehmen Sie nicht zurück, geht der Zurückweisungsbeschluss raus. Dank forumSTAR keine große Sache.
Und was das Ansehen des Gerichts angeht, wundere ich mich in den letzten Jahren vielfach, wo Respekt und Benehmen der Antragsteller geblieben sind...
Das frage ich mich seit Jahren quer durch alle Abteilungen auch ...