Statistik: Anstieg der Beratungshilfesachen im Januar 2010

  • Ansonsten halten RA hier "Seminare für SGB II Empfänger - Was steht mir zu und wie setze ich mich gegen Behörden durch", Dauer vier bis sechs Stunden. Eintritt frei bei Voranmeldung in der Kanzlei, Eintrittskarten werden zugeschickt. Das brachte auch kurzfristig Publikum, ist aber auch schnell wieder abgeflaut. ;)



    Ich muss mal anmerken, das klingt ganz arg danach, dass hier wieder Vorhaltungen versucht werden - sowohl den helfenden Rechtsanwälten gegenüber, als auch den hilfe- und ratsuchenden ALG-II-Empfängern. Falls ich mich täusche, bitte ich um Entschuldigung. Ansonsten empfehle ich einen kurzen Blick in den Thread "Unser Umgang miteinander".

    Ich halte das Angebot der Rechtsanwälte durchaus für sinnvoll und nützlich. Freiwillig und vor allem kostenfrei hilft den Ärmsten der Armen doch sonst niemand mehr. Und es kann auch nicht falsch sein, dass den Leuten ihre tatsächlichen Rechte erklärt werden - ob das nun den ALG-II-Anspruch betrifft oder aber den Anspruch auf einen BerH-Schein.




    Wenn du es so verstehen möchtest, bitte. Hier kamen dann die Leute nach dem Seminar in einem Ton an, der nicht mehr feierlich war. Das steht mir zu..Sie geben mir den Schein, sonst beschwere ich mich..wer ist ihr Vorgesetzter...den Grund? Was geht sie das den an? Ich möchte den Schein..
    Und zum Thema die Ärmsten der Armen. Falls es dir aufgefallen ist, wir leben in Deutschland, in einem Sozialstaat. Hier ist zumindest die Grundversorgung der Bürger gesichert. Sie leben nicht auf der Straße, sie müssen nicht hungern und sie werden auch medizinisch versorgt. Sie leben sicher nicht auf der absoluten Sonnenseite des Lebens, aber sie leben auch. Und ob ich mein Leben gut oder schlecht finde, hängt von meinem subjektiven Empfinden ab und von meiner Lebenseinstellung.

  • @ Bumani:

    Wir (hier) haben die größten Probleme wohl bei der Arbeitslosigkeit und im Gesundheitswesen. Beispiel zu letzterem: Totale Überalterung der Ärzte; Wartezeiten für einen Termin bei einem Augenarzt oder Orthopäden von bis zu 10 Monaten ......... (da kann man als Bürger wirklich nur hoffen, lange gesund zu bleiben und dann irgendwann einfach nur tot umzufallen, letzteres aber wenigstens nicht auf der Behörde bei der Bearbeitung eines Beratungshilfeantrages :wechlach:) Im Übrigen wäre das Geschrei groß, wenn man einen Termin für die Beantragung eines Beratungshilfescheines erst in 10 Monaten vergeben würde, da würde man Sturm laufen. Wenn es um die Gesundheit und evtl. das Leben der Leute geht, läuft komischerweise keiner dagegen Sturm. Wäre aber längst mal angesagt.

  • @ Bumani:

    Wir (hier) haben die größten Probleme wohl bei der Arbeitslosigkeit und im Gesundheitswesen. Beispiel zu letzterem: Totale Überalterung der Ärzte; Wartezeiten für einen Termin bei einem Augenarzt oder Orthopäden von bis zu 10 Monaten ......... (da kann man als Bürger wirklich nur hoffen, lange gesund zu bleiben und dann irgendwann einfach nur tot umzufallen, letzteres aber wenigstens nicht auf der Behörde bei der Bearbeitung eines Beratungshilfeantrages :wechlach:)



    :daumenrau :wechlach:

  • Anm.: Irgendwie ist unser Rechtssystem allerdings schon nicht nachvollziehbar: Jeder soll das Recht auf einen Anwalt haben, ggf. auch kostenlos, selbst wenn es nur um Unterlassung von Beschimpfungen geht, aber niemand hat das Recht (oder besser gesagt die Möglichkeit), bei einem Facharzt innerhalb angemessener Frist eine anständig Behandlung zu bekommen, um etwa was gegen seine körperlichen Schmerzen zu tun oder eine drohende Blindheit abzuwenden. Diese "Möglichkeit" ist in diesem System nur den Privatpatienten (vergleichbar mit den "zahlenden Mandaten" beim Rechtsanwalt) vorbehalten. Dass hier mit zweierlei Maß herangegangen wird, kann einfach nicht nachvollziehbar sein.

  • Ich darf die Frage des TE noch einmal in Erinnerung bringen. Es ging um das ob, nicht das warum.



    Hier fallen die Zahlen eher (ein wenig), als das sie steigen. Zum warum will ich mich, s. o., nicht auslassen.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Diese "Möglichkeit" ist in diesem System nur den Privatpatienten (vergleichbar mit den "zahlenden Mandaten" beim Rechtsanwalt) vorbehalten.



    Naja Andy, mein Ethos gebietet mir, zwischen Beratungshilfemandaten und zahlenden Mandanten keinen Unterschied zu machen.

    Neulich habe ich gelesen, dass der Privatpatient der Gelackmeierte ist. Denn an diesem wird wegen der reichlichen Vergütung mehr 'rumgedocktert, er muss mehr sinnlose Untersuchungen über sich ergehen lassen etc.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."



  • Ich würde es gern nicht so verstehen, wie ich es verstanden habe und es offenbar - aus meiner Sicht leider - auch gemeint war. "Die Leute kamen"... Alle? Wenige? Einige? 1 von 10? Naja, ansonsten fällt mir zu solchen Auffassungen "Und zum Thema die Ärmsten der Armen" relativ wenig ein. Zur Grundversorgung gehört auch eine ordnungsgemäße Möglichkeit der Inanspruchnahme von anwaltlicher Beratung bzw. der Gerichte.



  • Naja Andy, mein Ethos gebietet mir, zwischen Beratungshilfemandaten und zahlenden Mandanten keinen Unterschied zu machen.

    Neulich habe ich gelesen, dass der Privatpatient der Gelackmeierte ist. Denn an diesem wird wegen der reichlichen Vergütung mehr 'rumgedocktert, er muss mehr sinnlose Untersuchungen über sich ergehen lassen etc.



    Ich sprach ja auch von den Ärzten. Wenn der Privatpatient zwar in diesem Fall vielleicht auch mal der Gelackmeierte war, ein paar mehr Privilegien hat er wohl doch schon ! Wie die Anwälte ihre Mandanten (unterschiedlich oder gleich) "behandeln", interessiert mich dagegen schon weniger als das, was im Gesundheitswesen passiert. Das einzige, was man aus dem Gesundheitswesen für die Beratungshilfe übernehmen müsste, wäre das System der Praxisgebühr pro neuem Fall. Damit meine ich aber nicht die 10 €, die bei uns in 80% der Fälle sowieso erlassen werden; sondern eine Festgebühr an das Gericht für dessen Aufwand - ausgenommen sollten nur Angelegenheiten für minderjährige Kinder (so wie das auch beim Arzt ist).

  • Die Möglichkeit, BerH zu beantragen, wird immer populärer (durch die Medien und die Leute werden oft von anderen Behörder darauf aufmerksam gemacht)



    Ich halte dies für eine tendenzielle Aussage.



    Kann man so verstehen, muss man aber nicht. Wobei Du den letzten Teil meiner Aussage - nämlich den, bei dem wir uns einig sind - beim Zitieren mal eben weggelassen hast:

    Die Möglichkeit, BerH zu beantragen, wird immer populärer (durch die Medien und die Leute werden oft von anderen Behörder darauf aufmerksam gemacht) und die Menschen haben immer weniger Geld.


    Ich habe nämlich nie gesagt/gemeint/angedeutet dass diese Menschen alle zu Unrecht BerH bekommen, sondern dass BerH einfach immer bekannter wird.Weil es eben durch die Medien geht, man sich in Internetforen austauscht etc. Und von bösen Anwälten, die die Leute aufhetzen, gings hierbei überhaupt nicht. Die gibt es, die halte ich persönlich allerdings für die Ausnahme.
    Man muss ja hier im Forum schon Angst haben, das Wort BerH überhaupt zu nennen!


    Entschuldige Gegs, wenn man sucht, wird man mit Sicherheit fündig werden. Aber ich lese hier von Medien und Behörden. Von Deinen tendenziellen Rechtsanwälten lese ich da nix. Man kann es auch überteiben ...


    Danke, Grisu!

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • Ich kann jetzt nur die mündlichen Anträge vergleichen.
    Januar 2008: 211 Scheine
    Januar 2009: 173 Scheine
    Januar 2010: 226 Scheine

    Einmal editiert, zuletzt von Juergen (4. Februar 2010 um 12:43) aus folgendem Grund: 2008 ergänzt

  • Das einzige, was man aus dem Gesundheitswesen für die Beratungshilfe übernehmen müsste, wäre das System der Praxisgebühr pro neuem Fall. Damit meine ich aber nicht die 10 €, die bei uns in 80% der Fälle sowieso erlassen werden...


    ich habe nur in ganz wenigen Ausnahmefällen von der Gebühr abgesehen, werde aber neuerdings von den GERICHTEN sabotiert. Auf dem B-Schein steht in meinem Beritt neuerdings explizit die Belehrung, dass der Berechtigte lediglich einen Anteil von 10,00 € zu zahlen hat, den der RA ihm aber auch erlassen kann.Darauf wurde ich vom Mdten denn auch prompt hingewiesen.

  • Das einzige, was man aus dem Gesundheitswesen für die Beratungshilfe übernehmen müsste, wäre das System der Praxisgebühr pro neuem Fall. Damit meine ich aber nicht die 10 €, die bei uns in 80% der Fälle sowieso erlassen werden...


    ich habe nur in ganz wenigen Ausnahmefällen von der Gebühr abgesehen, werde aber neuerdings von den GERICHTEN sabotiert. Auf dem B-Schein steht in meinem Beritt neuerdings explizit die Belehrung, dass der Berechtigte lediglich einen Anteil von 10,00 € zu zahlen hat, den der RA ihm aber auch erlassen kann.Darauf wurde ich vom Mdten denn auch prompt hingewiesen.



    Entschuldigung, was hat das bitte mit SABOTIEREN zu tun? Erstens steht es so im Gesetz (VV Nr. 2500) und zweitens ist es doch Dein Bier, ob Du die Gebühr erhebst oder nicht.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • @ Noatalba:

    Es ist aber ein psychologische Steilvorlage, den Bürger schon mal darauf hinzuweisen, dass die Gebühr erlassen werden kann. Derartige Dinge führen regelmäßig zu regen Diskussionen mit dem Mandanten, warum denn der Betrag nicht erlassen wird. Die könnten sich Mandant und Anwalt sparen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Es ist aber ein psychologische Steilvorlage, den Bürger schon mal darauf hinzuweisen, dass die Gebühr erlassen werden kann. Derartige Dinge führen regelmäßig zu regen Diskussionen mit dem Mandanten, warum denn der Betrag nicht erlassen wird. Die könnten sich Mandant und Anwalt sparen.



    Dennoch hat es wenig bis gar nichts mit Sabotage zu tun.

    Im übrigen steht hier der Passus (und bei allen anderen Gerichten, die RASYS verwenden) seit eh und je auf dem Schein. Beschwert hat sich bislang noch kein Anwalt darüber (jedenfalls nicht bei mir oder meinen Kollegen).

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Sorry Noatalba - nur weil es RASYS sagt, muss es nicht richtig sein. (Und jetzt kannst Du und Tina mich schlagen.)

    Wollte doch auch nur das Problem erhellen und anregen, ob man den Passus den Anwälten zu Liebe weglassen kann.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • In Bayern steht das - m. E. aus gutem Grund - nicht auf dem Schein.

    @ b-g-f: Vielleicht nutzt ja mal ein Anruf bei dem zuständigen Rpfl, dass der Hinweis (noch dazu schriftlich) auf die Erlassmöglichkeit doch besser wegzulassen wäre. Schließlich ist es allein Sache des RA, die 10 € zu verlangen oder nicht.
    Außerdem steht es ja jedem Gläubiger frei, Forderungen zu erlassen; daran sollte ihn das Gericht nicht nochmal daran erinnern. Gleiches gilt für den Hinweis an den Mandanten.

    Außerdem finde ich es persönlich grundsätzlich gut, wenn die Mandanten zumindest einen kleinen Eigenbeitrag leisten müssen. Vielleicht hält es ja den einen oder anderen speziellen Kunden von anderen wirtschaftlich zweifelhaften bis unsinnigen Anträgen ab. Davon profitieren ja letztlich auch wir am Gericht.

    Weder stoßen sich die RAe mit Gebühren noch wir Rpfl am Gericht mit Pebb§sy-Pensen daran gesund.

    Wundert mich, dass das nicht mehr RAen säuerlich aufstößt und dann bundesland einheitlich etwas an den entsprechenden Bausteinen in der EDV gemacht wird.

  • Also ehrlich - Sabotage kann ich hier aber wirklich nicht erkennen!!!?!! Wie Noatalba schon sagte, steht das schließlich so ausdrücklich im Gesetz. Ich erkläre den Antragstellern in der Regel auch nochmal mündlich, wie sich das mit den 10 € verhält und dass der RA entscheidet, ob er die Gebühr erlässt oder nicht.
    So langsam gewinnt man aber doch den Eindruck, dass alle Beteiligten hier inzwischen hinter jedem Beitrag die Flöhe husten hören...entspannt Euch mal alle wieder....;)

    Gegs: Richtig ist, dass nicht alles in RASYS richtig sein wird, es enthebt ja auch keinen des selbständigen Denkens, aber das angesprochene steht -wie bereits gesagt - so im Gesetz! Und das soll man doch immer lesen, gell?!?

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • Sorry ... ich sehe in dem Hinweis auf die Möglichkeit des Erlassens der 10,-€ keine Sabotage.
    Ist schon verwunderlich, wenn sich dagegen gewehrt wird, dass man den Ratsuchenden über den Umfang der BerH und seine Eigenbeteiligung informiert.
    Soll ich künftig den Teil, welcher zu ungunsten des Anwaltes sein kann weglassen ?????

    Und wenn ich sage "kostet sie selbst 10,-€" kommen dann wieder Anwälte und sagen ich will damit abschrecken, die armen Ratsuchenden können das doch nicht aufdbrinden und ich soll das gefälligst in Ihrem Ermessen lassen

    Und um mal die Diskussion wieder ein wenig anzuheizen .... was ist mit Ratsuchenden derren Anliegen aber sowas von nicht beratungshilfefähig ist, wo es offensichtlich ist, dass die nur zur Vermeidung von Diskussionen/Zeitaufwand des RA zur RAST geschickt werden ?

    @Flöhe Husten hören:
    geht mir auch auf die Nerven. Kann man das Miteinander zwischen dcen verschiedenen Berufsständen nicht mal auf sachliche Dinge reduzieren. Mit Sicherheit wird auf beiden Seitens auch mal was gemacht um der anderen Seite das Leben schwer zu machen. Denke aber das ist nicht die Regel uz der es auif beiden Seiten oft hoichstilisiert wird. Wichtig wäre einfach mal etwas mehr gegenseitiges Verständnis.

    Und im allgemeinen soltle man auch mal feststellen, dass sich das hier "Rechtspflegerforum" nennt, wenn andere Berufsgruppen hier mitarbeiten finde ich es zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch und zur Förderung des miteinanders dienlich.
    Komisch ist nur, dass eben in Sachen Beratungshilfe immer wieder diese leidige Rivalität und Anstänkerei durchkommt. Könnt ihr euch nicht in Euren Akten gegenseitig genug streiten, muss es mit hierher getragen werden ?



    Wie man's dreht und wendet ... man kann es eben nicht allen recht machen ....

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