Bei uns kam geschäftsstellenseitig die Frage auf, was bei Selbsttitulierern eigentlich ein Vollstreckungstitel ist, da dies nicht immer eindeutig zu erkennen sei.
Für Krankenkassen (und auch die meisten anderen Selbsttitulierer) ist das noch recht einfach, da gibt es hier immer irgendwas aus der Auswahl a) vollstreckbarer Beitragsbescheid, b) vollstreckbarer Auszug aus dem Heberegister, c) gesiegelte Bescheinigung des Vollstreckungsbeamten, daß eine vollstreckbare Forderung i.H.v. € 1234,56 besteht.
Wie sieht das aber beim Finanzamt aus?
Heute wurde mir die Frage angetragen, wie es sich beim Steuerbescheid verhält: weder unterschrieben noch gesiegelt noch mit Rechtskraft- oder Vollstreckbarkeitsvermerk versehen.
Ich danke für erhellende Hinweise.