Das Problem mit der Übertragung, die ja schon jetzt möglich wäre, ist, dass es ja auch keine ausreichende Rpfl. gibt. Wir haben jetzt schon zu wenige. Die Studienplätze wurden stark reduziert. Die neuen Koll. decken nicht einmal die Pensionäre ab.
Zusätzliche Aufgaben gehen gar nicht. Dabei müsste man sich auch auch ünber die Besoldung unterhalten. Statt R1 nur A9 kann auch nicht sein.
Ach iwo,
die HR-Rpfls werden arbeitslos, wenn das Register an die IHK geht, Nachlassrpfl. bei der Übertragugn auf die Notare. Und schupps hast du genug Rpdls für den Hilfsrichter...
Und Grundbuch kann auch der mittelere Dienst machen (ich glaub ich hab auch schonmal so lustige Sachen gehört (vom selben Präsi?)...
Und die Einsparugn von R1 auf A9 ist ja grad Sinn und Zweck der Sache...