Bekommt der ehrenamtliche Ersatzbetreuer auch eine pauschale Aufwandsentschädigung von 400.--€/jährlich ?
Gerichtskosten ab 01.08.13 am Betreuungsgericht
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Bekommt der ehrenamtliche Ersatzbetreuer auch eine pauschale Aufwandsentschädigung von 400.--€/jährlich ?
Nein.
Die pauschale Aufwandsentschädigung erhält lediglich der Hauptbetreuer.
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Bekommt der ehrenamtliche Ersatzbetreuer auch eine pauschale Aufwandsentschädigung von 400.--€/jährlich ?
Nein.
Die pauschale Aufwandsentschädigung erhält lediglich der Hauptbetreuer.
Außer der Hauptbetreuer verzichtet darauf.
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Der Betreute hat bei Anordnung der Betreuung am 01.12.2020 ein Barvermögen über 3.000.--€ und ein eigengenutztes Haus (Wert: 300.000.--€).
Am 01.02.2021 zieht der Betreute in ein Altersheim.
Am 01.03.2021 wird das Haus für 300.000.--€ verkauft.Wie sind hier die Jahresgebühren anzusetzen ?
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Gar nicht. 2020 und 2021 wird zusammen angesetzt, KV Nr. 11101 Abs. 2 GNotKG, Stichtag ist Anordnung (Vorbem. 1.1 iVm § 8 GNotKG). Da hatte der Betroffene weniger als 25T und ein als Schonvermögen anzusehendes eigengenutztes Haus, sodass nach KV Nr. 11101 Abs. 1 und Vorbem. 1.1 GNotKG keine Gerichtsgebühren zu erheben sind.
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1. In KV Nr. 11101 GNotKG ist nur das tatsächlich verwertbare und verfügbare Vermögen gemeint (sozialhilferechtlicher Vermögensbegriff).
2. Das dem Betreuten über ein sog. Behindertentestament zugewandte Vermögen unterliegt der Verwaltung des Testamentsvollstreckers, so dass es bei der Berechnung des Geschäftswerts für die Jahresgebühr nach KV Nr. 11101 GNotKG nicht in Betracht kommt.
LG Ravensburg, Beschluss vom 4.08.2022, 2 T 28/22
Rpfleger 2022, 658 -
Die Vergütung für den Berufsbetreuer wurde die letzten 10 Jahre wegen Mittellosigkeit aus der Staatskasse bezahlt.
Der Betreute hat jetzt 100.000.--€ geerbt.
Kann jetzt gegen den Betreuten wegen der für die letzten 10 Jahre aus der Staatskasse bezahlten Betreuervergütungen Regress genommen werden, § 1881 BGB ?
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Du kannst grundsätzlich alles zurückfordern, solltest den Betreuer aber im Rahmen deiner Aufsichtspflicht darauf hinweisen, dass er bitte die Einrede der Verjährung erheben möge, da er sich sonst schadenersatzpflichtig gegenüber dem Betroffenen macht. Im Ergebnis bleibt es dann bei Erhebung der Einrede der Verjährung bei einem Regress für die letzten drei Jahre.
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Du kannst grundsätzlich alles zurückfordern, solltest den Betreuer aber im Rahmen deiner Aufsichtspflicht darauf hinweisen, dass er bitte die Einrede der Verjährung erheben möge, da er sich sonst schadenersatzpflichtig gegenüber dem Betroffenen macht. Im Ergebnis bleibt es dann bei Erhebung der Einrede der Verjährung bei einem Regress für die letzten drei Jahre.
Und genau deswegen leiten wir hier Regressverfahren nur bzgl. der noch nicht verjährten Ansprüche der Landeskasse ein.
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Die Jahresgebühr beträgt ab dem 01.01.2024 11,50 € pro angefangene 5.000,00 €
Mindestgebühr 230,00 €
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So zahlen die Selbstzahler doppelt; den Inflationsausgleich und die höheren Gerichtskosten.
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Die Jahresgebühr beträgt ab dem 01.01.2024 11,50 € pro angefangene 5.000,00 €
Mindestgebühr 230,00 €
Und bis heute spuckt JUDICA nach wie vor eine Mindestgebühr von 200 € aus.
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ForumStar hat die Änderung zum Glück schon drin. Hab die Erhöhung vor lauter Inflationsausgleich gar nicht mitbekommen und mich vorhin über den Betrag in der Kostenrechnung schon gewundert
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ForumStar hat die Änderung zum Glück schon drin. Hab die Erhöhung vor lauter Inflationsausgleich gar nicht mitbekommen und mich vorhin über den Betrag in der Kostenrechnung schon gewundert
Bei uns noch nicht.
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