Ihr lasst tatsächlich die Personen, die ausschlagen wollen, abtreten und noch einmal wieder kommen?...
Der Erbe, der den Anfall seiner Erbschaft anfechten möchte, wo eine Geschäftsstelle niemals prüfen könnte, ob die Frist noch ausreichend dazu sei, lasst ihr abtreten?...
Der Testator, der seine letztwillige Verfügung durch Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung widerrufen möchte, lasst ihr abtreten?Naja wenn's dem eigenen Schlaf nicht schadet!
Wie muss ich mir das mit der Steuerung über Datenblätter praktisch vorstellen?
Wenn jemand kommt und eine Ausschlagung / Anfechtung erklären möchte, dann prüft die Geschäftsstelle auch die Ausschlagungsfrist / Anfechtungsfrist. Wie du darauf kommst, dass eine Geschäftsstelle niemals prüfen könnte, ob die Frist noch ausreichend ist, kann ich nicht nachvollziehen. Meine Geschäftsstelle hat die Fristen auch vor der Reform bereits jahrzehntelang geprüft und die Nachlasssachen bearbeitet. Der Notar hat diese dann nur noch unterschrieben, meist ohne es selbst noch einmal zu prüfen.