Hallo Ihr Lieben,
eine Kollegin von mir hat ein kleineres bzw. größeres Problem. Sie hat ein nach dem 01.01.2013 eröffnetes Insolvenzverfahren. Insolvenzplan wurde eingereicht und wer will es glauben, der Richter hat sich dazu hinreißen lassen, den Insolvenplantermin abzuhalten. Der Plan ist natürlich ohne Beanstandungen angenommen worden. Erstaunlich! Als die Rechtspfleger noch zuständig waren, gab es so etwas nie.
Auf alle Fälle, will und kann unser Richter nichts mehr weiter tun. Er ist der Ansicht, das Verfahren ist jetzt wieder in Rechtspflegerzuständigkeit.
Wie seht Ihr das und wie läuft das bei euch in der Praxis? Das Gesetz ist doch eindeutig, oder sehen wir da was falsch? Bei Eingang Insolvenzplan, geht das Verfahren in die Richterzuständigkeit über und zwar mit allem drum und dran (Vergütung gehört da doch dazu). Den Kommentar, den wir haben, gibt uns da auch recht. Meine Kollegin ist ziemlich sauer (und nicht nur die), weil es echt nach Arbeitsverweigerung aussieht und dem popligen REchtspfleger letztendlich nichts anderes übrig bleibt, als den Rest zu übernehmen. Immerhin entscheidet bei Streitigkeiten der Richter und wie das dann aussieht, ist ja wohl klar.