Bei uns wird zurzeit eine Frage diskutiert, die vermutlich schon einmal hier im Forum Thema war. Ich habe jedoch mit der Suchfunktion nichts gefunden.
Darf ein Rechtspfleger gegen seinen Willen zu Verwaltungstätigkeiten herangezogen werden? Und, wenn es denn so sein sollte, wer trifft die Entscheidung? Der Präsident/Direktor oder das Justizministerium? Gibt es einschlägige Bestimmungen?