Wie seht ihr folgendes?
In der Vereinssatzung heißt es: "Die Mitgliederversammlung wird....schriftlich....einberufen." Eine Einberufung per E-Mail ist in der Satzung nicht vorgesehen.
Tatsächlich wurde die letzte Mitgliederversammlung per E-Mail einberufen.
Bisher war ich der Ansicht, dass eine Benachrichtigung per E-Mail nicht mit einer schriftlichen Benachrichtigung gleichzusetzen ist. Die Einberufung per E-Mail muss in der Satzung vorgesehen sein, damit die Mitglieder wissen, dass sie regelmäßig in ihr E-Mail-Postfach gucken müssen.
Vielen Dank für die Antworten.